Keine Lockerung der Haftbedingungen: Gericht lehnt Antrag von Andrij Jermak ab – es geht um 460 Millionen Griwna Geldwäsche.
Der Fall Andrij Jermak
Nach Angaben von Espreso.tv: Der ehemalige Leiter des ukrainischen Präsidialamtes, Andrij Jermak, bleibt vorerst in Untersuchungshaft. Der Oberste Antikorruptionsgerichtshof hat seinen Antrag auf Abänderung der Haftmaßnahmen abgelehnt. Jermak war zuvor in Untersuchungshaft genommen worden, konnte jedoch gegen eine Kaution von 140 Millionen Griwna auf freien Fuß kommen. Hintergrund ist ein Verfahren wegen der Legalisierung von Geldern.
Am 29. Juni 2023 wies das Gericht den Antrag der Verteidigung zurück. Bereits am 11. Mai 2026 hatten das Nationale Antikorruptionsbüro der Ukraine (NABU) und die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft (SAP) Jermak offiziell verdächtigt. Ihm wird vorgeworfen, über 460 Millionen Griwna gewaschen zu haben. Am 14. Mai 2026 verhängte das Gericht eine 60-tägige Untersuchungshaft, die gegen eine Zahlung von 140 Millionen Griwna ausgesetzt werden konnte.
Am 18. Mai 2026 bestätigte der Gerichtshof, dass die Kaution in voller Höhe hinterlegt worden war. Noch am selben Tag holten drei Leibwächter Jermak aus der Untersuchungshaftanstalt ab. Der Beschuldigte weist alle Vorwürfe zurück und ließ verlauten:
'Ich werde in der Ukraine bleiben.'
Bedeutung des Verfahrens
Der Fall um Andrij Jermak gilt als wichtiger Lackmustest für die Korruptionsbekämpfung in der Ukraine. Dass das Gericht einer Lockerung der Haftauflagen nicht zustimmte, unterstreicht das Gewicht der Anschuldigungen. In einem politischen Klima, das von der Forderung nach Transparenz und Rechenschaftspflicht für Spitzenbeamte geprägt ist, könnte dieses Verfahren einen richtungsweisenden Präzedenzfall für künftige Antikorruptionsermittlungen schaffen.
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