Gericht spricht Zeugen Jehovas frei: Glaube als Grund für Wehrdienstverweigerung anerkannt.
Urteil eines Bezirksgerichts in der Region Kiew
Nach Angaben von TSN.ua: Ein 47-jähriger Laborant, der ursprünglich aus der Russischen Föderation stammt, aber ukrainischer Staatsbürger ist, wurde vom Gericht freigesprochen. Der Mann arbeitet am Akademischen Lyzeum Nr. 5 in Obuchiw und hatte sich innerhalb eines Jahres sieben Vorladungen zum Militärdienst widersetzt. Die letzten beiden Aufforderungen betrafen die Entsendung in Kampfeinheiten, denen er nicht nachkam. Das Gericht erkannte seine religiösen Überzeugungen als legitimen Grund für die Verweigerung an. In der Ukraine stellt die Mobilmachung viele Bürger vor schwierige Gewissensentscheidungen.
Der Angeklagte ist seit über 25 Jahren Geistlicher der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas. Das Gericht prüfte entsprechende Nachweise des Religiösen Zentrums der Zeugen Jehovas, die sein geistliches Amt seit dem Jahr 1996 belegen. In der Urteilsbegründung berief sich der Richter auf Artikel 35 der ukrainischen Verfassung, der eine Befreiung von der Mobilisierung aus religiösen Gründen ermöglicht. Zusätzlich stützte sich das Gericht auf eine einschlägige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2024.
Rechtliche Folgen und mögliche Signalwirkung
Das Strafmaß von drei Jahren Freiheitsentzug wurde zur Bewährung ausgesetzt; die Bewährungszeit beträgt ein Jahr. Der Laborant begründete seine Haltung mit den Worten:
„Meine religiösen Überzeugungen verbieten es mir, zur Waffe zu greifen.“Die ursprüngliche Anklage lautete auf Vergehen nach Artikel 336 des Strafgesetzbuches der Ukraine.
Dieses Urteil unterstreicht die Spannung zwischen der Pflicht zur Landesverteidigung und der individuellen Glaubensfreiheit in Zeiten des Krieges. Es könnte einen Präzedenzfall für andere Gläubige schaffen, die den Militärdienst aus Gewissensgründen ablehnen. Solche Verfahren werfen grundsätzliche Fragen zum Umgang mit religiösen Minderheiten und zur gesellschaftlichen Akzeptanz der Mobilisierung auf.
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