Drei Jahre Haft für Mobilisierungsverweigerer in der Region Sambir.
Urteil wegen Verweigerung der Einberufung
Nach Angaben von Novyny.live: Ein Mann in der Region Sambir ist wegen Wehrdienstentziehung zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Grund: Er folgte einer bereits erhaltenen Einberufungsorder nicht und erschien nicht im zuständigen Rekrutierungszentrum. Das Bezirksgericht Sykhiv in Lwiw sprach ihn nach Artikel 336 des ukrainischen Strafgesetzbuches schuldig.
Hintergrund des Verfahrens
Dem Verfahren zufolge hatte sich der Mann bereits im April 2025 einer militärärztlichen Untersuchung unterzogen. Trotz der anschließend zugestellten Einberufung kam er seiner Pflicht nicht nach. Das Gericht verhängte nach Prüfung aller Umstände die dreijährige Haftstrafe. Die ukrainische Justiz geht seit Kriegsbeginn konsequent gegen Mobilisierungsverweigerer vor.
In seiner Verteidigung äußerte der Verurteilte Kritik an der Musterungskommission. Deren Entscheidung, ihn für voll diensttauglich zu erklären, sei 'unobjektiv' gewesen. Das Gericht ließ diese Einwände jedoch nicht gelten und berief sich auf die geltenden Rechtsvorschriften.
Das Urteil unterstreicht die strikte Handhabung des Mobilisierungsrechts in der Ukraine. Angesichts der anhaltenden Kriegshandlungen dient eine solche Rechtsprechung auch als abschreckendes Signal. Sie macht deutlich, dass die Nichteinhaltung wehrpflichtiger Verpflichtungen in der aktuellen Lage nicht toleriert wird.
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