12 Jahre Haft in Abwesenheit: Das Urteil gegen die ukrainische Sängerin Taisija Powalij.
Gericht verurteilt Taisija Powalij zu zwölf Jahren Haft
Nach Angaben von Novyny.live: Das Stadtgericht Winnyzja hat die Sängerin Taisija Powalij am 28. Mai in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Der Schuldspruch erging wegen Kollaboration und Rechtfertigung der bewaffneten Aggression Russlands gegen die Ukraine. Die Richter sprachen sie mehrerer Paragrafen des ukrainischen Strafgesetzbuches für schuldig. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung ihres Vermögens an und übertrug die Rechte an ihren Musikwerken auf den Staat.
Powalij lebt seit der Euromaidan-Revolution in Moskau. Im Jahr 2023 nahm sie die russische Staatsbürgerschaft an. Bereits 2024 hatte das Oberste Antikorruptionsgericht beschlossen, ihre Vermögenswerte zugunsten des Staates einzuziehen. Ein Jahr später, 2025, wurden die Rechte an neun ihrer Musiktitel offiziell auf die Ukraine übertragen. Damit verliert die Künstlerin nicht nur ihre Freiheit, sondern auch ihre künstlerischen Werte.
Hintergrund der ukrainischen Gesetzgebung
Diese Entwicklung ist im Lichte der ukrainischen Rechtsordnung zu sehen, die Kollaboration streng ahndet. Die Staatsanwaltschaft der Oblast Winnyzja ermittelt weiter in dem Fall, der in der ukrainischen Gesellschaft große Wellen schlägt – angesichts des anhaltenden Krieges ist das Thema Kollaboration besonders brisant.
Das Urteil gegen Powalij reiht sich in die konsequente Linie der ukrainischen Behörden ein, die mit aller Härte gegen Kollaborateure vorgehen. Solche Verfahren unterstreichen die Bedeutung der Gesetze zur nationalen Sicherheit und zeigen die Entschlossenheit des Staates, Landesverrat nicht zu tolerieren. Die Ermittlungen und Gerichtsprozesse zu Kollaborationsdelikten bleiben ein zentrales gesellschaftliches Thema in der Ukraine.
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