Der zentrale Militärmedizinische Ausschuss beantwortete die Frage, wie oft Wehrpflichtige eine medizinische Untersuchung durchlaufen müssen.
Der Vorsitzende des zentralen militärmedizinischen Ausschusses der ukrainischen Streitkräfte, Oberst der medizinischen Dienste Dmitro Miroshnichenko, erklärte, wie oft Wehrpflichtige eine ärztliche Untersuchung durchführen müssen. Abhängig von den Bedingungen müssen Wehrpflichtige während des Kriegsrechts einmal jährlich und in Friedenszeiten alle fünf Jahre untersucht werden.
Gemäß den Vorschriften über die militärmedizinische Expertise müssen Wehrpflichtige alle fünf Jahre eine medizinische Untersuchung durchführen (in Friedenszeiten - Anm. d. Red.). Der zentrale militärmedizinische Ausschuss und die territorialen Ausschüsse müssen aktuelle Informationen über die Anzahl der potenziellen Rekruten in ihrem Gebiet haben, um die Rekrutierung entsprechend planen zu können. Zu diesem Zweck müssen die Gesundheitsdaten aktualisiert werden', sagte Miroshnichenko.
Darüber hinaus betonte er, dass die militärische Verpflichtung zur medizinischen Untersuchung während des Kriegsrechts nicht weniger als einmal jährlich stattfinden sollte.
'Gemäß den Vorschriften über die militärmedizinische Expertise ist die Entscheidung des militärmedizinischen Ausschusses über die Tauglichkeit für den Militärdienst für die territorialen und zentralen Ausschüsse ein Jahr lang gültig. Dies ermöglicht die dynamische Aktualisierung von Informationen und die Planung von Mobilisierungsmaßnahmen. Die Gesundheitsdaten der Personen müssen ständig aktualisiert werden, da sie sich im Laufe der Zeit ändern können', fügte Miroshnichenko hinzu.
Er erinnerte auch daran, dass bei verspäteter Aktualisierung der Daten der Wehrpflichtige mit einer Vorladung zur medizinischen Untersuchung gerufen wird.
Das Verteidigungsministerium gab den Beginn einer umfassenden Reform der territorialen Ausschüsse bekannt.
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