Eine Lwiw-Bewohnerin mit Behinderung entging dem Gefängnis durch eine Scheinehe.

Eine Lwiw-Bewohnerin mit Behinderung entging dem Gefängnis durch eine Scheinehe
Eine Lwiw-Bewohnerin mit Behinderung entging dem Gefängnis durch eine Scheinehe

Nach Angaben von ТСН: Das Eisenbahngericht in Lwiw hat eine Entscheidung über eine Frau getroffen, die ihrem Verwandten geholfen hat, illegal ins Ausland zu reisen. Die Bewohnerin von Lwiw, die eine Behinderung hat, ging eine Scheinehe mit einem Mann ein, um diesen Plan umzusetzen.

Hochzeit zum Grenzübertritt

Wie während der Ermittlungen bekannt wurde, entschloss sich die Frau mit einer Behinderung der II. Gruppe, ihrem Verwandten zu helfen, in Anbetracht des Kriegsrechts aus der Ukraine zu reisen. Da der Mann keine legalen Gründe für die Ausreise hatte, entwickelten sie einen Heiratsplan.

Am 30. Juni 2023 wurde das Paar im städtischen Standesamt in Dobromyl verheiratet, und einige Stunden später waren die "Neuvermählten" am Grenzübergang "Shehyni".

In derselben Nacht um 22:23 Uhr überquerten sie zu Fuß die Grenze. Die Frau kehrte nach einigen Stunden in die Ukraine zurück, während ihr Verwandter bis Ende August im Ausland blieb.

Der zweite Ausflug wurde endgültig

Im April 2024 machte das Paar erneut mit einem Auto der Marke Audi einen Ausflug zur Grenze.

Nach dem Überqueren der Grenze kehrte die Frau nach zwei Tagen wieder zu Fuß nach Hause zurück, während ihr "Ehemann-Verwandter" nicht mehr in die Ukraine zurückkam. Zum Zeitpunkt des Urteils befand er sich weiterhin im Ausland.

Reue und Gerichtsentscheidung

Während der Gerichtsverhandlung bekannte die Frau voll und ganz ihre Schuld und erklärte, dass die Scheinehe bereits geschieden sei. Sie bat das Gericht um Milde und versicherte, dass sie keine ähnlichen Verstöße mehr begehen würde.

Nach Prüfung der Akten berücksichtigte das Gericht:

  • Ehrliche Reue der Angeklagten.

  • Dass sie eine II. Gruppe von Behinderungen seit der Kindheit hat.

  • Das Fehlen vorheriger Verurteilungen.

Das Gericht befand die Frau für schuldig gemäß Art. 1 Abs. 332 des Strafgesetzbuchs der Ukraine (illegale Schleusung von Personen über die Staatsgrenze) und verhängte eine Strafe von 3 Jahren Freiheitsstrafe. Angesichts ihres Gesundheitszustands und des Schuldeingeständnisses wurde die Frau jedoch von der tatsächlichen Haftstrafe befreit und eine Bewährungsfrist von 2 Jahren festgelegt.

Dieser Fall unterstreicht die komplizierte Situation, in der sich Menschen während des Krieges und der Ausreisebeschränkungen befinden. Einerseits versuchte die Frau, ihrem Verwandten zu helfen, andererseits verstieß sie gegen das Gesetz. Letztendlich erkannte das Gericht ihre Schuld an, berücksichtigte jedoch auch ihren Gesundheitszustand, was die Grundlage für eine mildere Strafe darstellte.


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