NATO-Vertreter weist auf fehlende Rechtsgrundlage für Abschiebung wehrpflichtiger Ukrainer hin.
Keine Massenrückführung: Das sagt der ukrainische NATO-Delegationsleiter
Nach Angaben von Novyny.live: Jegor Tschernjew, der die ukrainische Parlamentsdelegation in der NATO-Parlamentarischen Versammlung leitet, hat klargestellt, dass männliche Ukrainer im wehrfähigen Alter nicht allein aufgrund ihres Alters oder ihrer Staatsbürgerschaft aus EU-Staaten abgeschoben werden dürfen. In den europäischen Ländern halten sich derzeit Hunderttausende ukrainische Männer auf, die potenziell zum Militärdienst eingezogen werden könnten. Ihr Aufenthaltsstatus unterliegt jedoch den jeweiligen nationalen Gesetzen sowie internationalen Vereinbarungen.
Tschernjew betonte, dass es keine Instrumente für eine kollektive Rückführung dieser Personengruppe in die Ukraine gebe. Eine Abschiebung komme nur bei konkreten Verstößen in Frage, etwa nach einer strafrechtlichen Verurteilung.
„Es gibt keinen pauschalen Abschiebemechanismus. Eine Abschiebung erfolgt nur aus bestimmten Gründen, beispielsweise wegen einer Straftat. Allein weil jemand wehrpflichtig ist und die ukrainische Staatsbürgerschaft besitzt, kann er nicht abgeschoben werden“, so Tschernjew.
Verschärfte Gangart der EU bei Abschiebungen – aber nicht gegen Ukrainer
Wichtig zu wissen: Für eine zwangsweise Ausreise ist stets eine behördliche Entscheidung des jeweiligen Gastlandes erforderlich. Zwar verzeichnen die EU-Staaten insgesamt einen Rückgang bei Neuankömmlingen und Asylbewerbern, gleichzeitig haben sie ihre Abschiebepolitik verschärft und die höchsten Rückführungszahlen seit Jahren erzielt. Dies betrifft jedoch nicht spezifisch Ukrainer im wehrfähigen Alter.
Die Aussage unterstreicht, wie wichtig der Schutz ukrainischer Staatsbürger im Ausland ist – besonders vor dem Hintergrund der anhaltenden Mobilmachung in der Ukraine. Angesichts des Krieges und der wachsenden Spannungen gewinnt die Frage nach dem Status ukrainischer Männer im wehrpflichtigen Alter in der EU zunehmend an Brisanz. Tschernjew macht deutlich, dass die Einhaltung internationaler Rechtsnormen ein zentraler Faktor in den Beziehungen zwischen Kiew und den europäischen Hauptstädten bleibt.
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