Regierung vereinfacht die Lizenzierung für Exporteure.

Regierung vereinfacht die Lizenzierung für Exporteure
Regierung vereinfacht die Lizenzierung für Exporteure

Ukrainische Exporteure erhalten Lizenzen in elektronischer Form

Änderungen in der Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft zur Lizenzierung von Warenexporten sehen die Ausstellung von Lizenzen an ukrainische Exporteure in elektronischer Form vor. Dies wurde durch die Reform der Deregulierung und Digitalisierung von staatlichen Dienstleistungen ermöglicht.

"Wir überführen jetzt die Lizenzierung von Exporteuren vollständig in das digitale Format. Wir arbeiten auch an einer ähnlichen Vereinfachung des Verfahrens für Importeure. Darüber hinaus vereinfachen wir den Genehmigungsprozess selbst, indem wir die Anzahl der für die Lizenzbeantragung erforderlichen Dokumente verringern", sagte Julia Swiridenko, Erste Vizepremierministerin der Ukraine und Wirtschaftsministerin.

Die Änderungen sehen unter anderem die Einreichung von Dokumenten und den Erhalt von Lizenzen in elektronischer Form vor. Unternehmer können weiterhin Dokumente in Papierform einreichen, wenn sie dies wünschen. Die Reform sieht auch die Reduzierung der Liste der erforderlichen Dokumente für die Lizenzausstellung, die Aktualisierung der Antragsformulare für die Lizenzausstellung und die Lizenz selbst sowie die Vereinfachung des Lizenzierungsverfahrens vor.

Um Lizenzen zu erhalten, müssen ukrainische Unternehmer, die die elektronische Einreichungsform wählen, auf dem Einheitlichen staatlichen Webportal für elektronische Dienste unter dem Link einen Satz erforderlicher Dokumente in ihrem elektronischen Konto einreichen. Nach Prüfung der Unterlagen und positiver Entscheidung erscheint die Lizenz in elektronischer Form im Antragstellerkonto.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Antwort per E-Mail zu erhalten, wenn die Unterlagen in Papierform eingereicht werden. Dafür muss der Unternehmer die E-Mail-Adresse angeben und den Wunsch äußern, eine Antwort elektronisch zu erhalten.

"Während des Kriegsrechts wird die Ausstellung von Lizenzen für den Export und Import von Waren kostenlos durchgeführt. Somit erfordert der Antrag auf Lizenzausstellung kein Hinzufügen einer Gebührengarantie für die Ausstellung und das Einreichen eines Dokumentenpakets", so das Wirtschaftsministerium.

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