Die Ukraine hat die Besonderheiten des Anschlusses von schwimmenden Kraftwerken an das Netz bestimmt.
Die Kommission für staatliche Regulierung im Energie- und Kommunaldienstleistungsbereich der Ukraine (NEURC) hat Regeln für den Anschluss von schwimmenden Kraftwerken an das Energiesystem während des Kriegsrechts festgelegt.
Diese Entscheidung wurde während einer Sitzung der Kommission getroffen, wie Ukrinform berichtet.
DERC "Ukrenergo" muss bis zum 25. Oktober Informationen über die maximale Leistung vorlegen, die die Netze für schwimmende Kraftwerke bereitstellen können.
Im Falle eines Anschlusses von schwimmenden Kraftwerken während des Kriegsrechts kann der DERC "Ukrenergo" eine Genehmigung erteilen, ohne den Anschlussdienst in Anspruch zu nehmen.
Den Besitzern von schwimmenden Kraftwerken wird vorübergehend nicht verlangt, separate Messgeräte für den von ihnen erzeugten oder verbrauchten Strom zu installieren. Sie müssen die kaufmännische Abrechnung des Stroms der externen Netze für jeden kaufmännischen Abrechnungspunkt sicherstellen.
Nach Berechnungen von DERC "Ukrenergo" können schwimmende Kraftwerke das Netz zusätzlich mit 250 MW Leistung versorgen.
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