Die Werchowna Rada hat den Verkauf von Vermögen von Schuldnern eingeschränkt: Was jetzt verboten ist.

Die Werchowna Rada hat den Verkauf von Vermögen von Schuldnern eingeschränkt: Was jetzt verboten ist
Die Werchowna Rada hat den Verkauf von Vermögen von Schuldnern eingeschränkt: Was jetzt verboten ist

Nach Angaben von inkorr.com: Die Werchowna Rada der Ukraine hat im ersten Lesung den Gesetzesentwurf Nr. 14005 genehmigt, der erhebliche Veränderungen im System der Vollstreckung vorschlägt. Das Hauptziel dieser Änderungen ist es, die Kontrolle über das Vermögen von Schuldnern zu stärken und den Prozess der Schuldeneintreibung zu vereinfachen.

Eine der wichtigsten Neuerungen ist das Verbot der Übertragung von Vermögen von Personen mit nicht beglichenen Schulden. Schuldner dürfen weder bewegliches noch unbewegliches Vermögen verkaufen, schenken oder verpfänden, solange sie ihre Schulden nicht beglichen haben.

Neue Normen: Mechanismus der Durchsetzung

Der Gesetzesentwurf sieht die Integration des automatisierten Systems der Vollstreckung mit Staatsbehörden, Banken und Finanzorganisationen vor. Das einheitliche Register der Schuldner wird über erweiterte Funktionen verfügen, die die Interaktion mit anderen Registern ermöglichen.

Das System wird automatisch den Status einer Person im Schuldnerregister überprüfen, wenn versucht wird, einen Vermögensvertrag abzuschließen. Nach Eingang der Mittel vom Schuldner wird das System automatisch eine Mitteilung über die Schließung des Vollstreckungsverfahrens erstellen.

Meinungen von Juristen

Juristen sind der Meinung, dass dieser Gesetzesentwurf darauf abzielt, die ukrainische Gesetzgebung mit europäischen Standards in Einklang zu bringen und sie an moderne Bedingungen anzupassen. Die Initiative sollte die Vollstreckung von Gerichtsbeschlüssen vereinfachen und die Effizienz der Vollstreckungsverfahren erhöhen.

Juristen weisen außerdem darauf hin, dass die neuen Einschränkungen in Bezug auf die Veräußertung von Vermögen von Schuldnern dazu beitragen könnten, das Problem der kommunalen Schulden zu lösen und Panik unter der Bevölkerung zu verhindern.

Somit hat die Werchowna Rada den Gesetzesentwurf über die Vollstreckung genehmigt, der Einschränkungen beim Veräußern von Vermögen von Schuldnern und eine erhöhte Kontrolle über deren Finanzen vorsieht. Diese Änderungen sind darauf ausgelegt, die Verfahren zur Schuldeneintreibung zu vereinfachen und die ukrainische Gesetzgebung an europäische Standards anzupassen.


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