Ausreise für Wehrpflichtige: Diese Regelung gilt bei Behinderung der Ehefrau.

Ausreise für Wehrpflichtige: Diese Regelung gilt bei Behinderung der Ehefrau
Ausreise für Wehrpflichtige: Diese Regelung gilt bei Behinderung der Ehefrau

Für wehrpflichtige Männer gelten weiterhin strenge Ausreisebeschränkungen

Nach Angaben von Novyny.live: Seit der Verhängung des Kriegsrechts ist es für wehrpflichtige ukrainische Männer generell verboten, das Land zu verlassen. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Wenn die Ehefrau eine anerkannte Behinderung und beispielsweise eine Prothese benötigt, kann der Mann sie als Begleitperson ins Ausland begleiten. Diese Regelung betrifft viele Familien, die durch den Krieg in eine schwierige Lage geraten sind.

Ein betroffener Bürger schilderte einem Anwalt seinen Fall. Seine Frau habe eine Hüftprothese, was die Ausreise ermöglichen könnte. Entscheidend ist die amtliche Bescheinigung der Behinderung. Ohne diesen Nachweis ist eine legale Ausreise kaum möglich, da er die Grundlage für das Verfahren bildet.

Diese Dokumente sind für die Ausreise erforderlich

Für die Beantragung müssen mehrere Unterlagen vorgelegt werden. Dazu zählen:

  • ein gültiger Reisepass;
  • die Heiratsurkunde;
  • der elektronische Wehrdienstausweis (e-VOD);
  • sowie die offiziellen Dokumente, die die Behinderung der Ehefrau belegen.

Die Rechtsgrundlage für diese Ausnahme findet sich in Absatz 3, Punkt 2-1 der Verordnung Nr. 57.

Der Rechtsanwalt Andrij Brylow weist auf die zentrale Bedingung hin: 'Wenn Ihre Ehefrau keinen anerkannten Behindertenstatus hat, wird eine Ausreise für Sie als Begleitperson problematisch, selbst bei Vorliegen anderer gesundheitlicher Einschränkungen.'

Jeder Einzelfall muss daher genau geprüft werden, und die Dokumentenvorbereitung ist entscheidend. Brylow fügt jedoch hinzu: 'Wenn Ihre Ehefrau eine anerkannte Behinderung hat, können Sie sie gemäß Absatz 3, Punkt 2-1 der Verordnung Nr. 57 als Begleitperson begleiten.' Dies bietet eine legale Möglichkeit für Paare in einer belastenden Situation. Die anhaltenden Kampfhandlungen machen solche rechtlichen Details für viele ukrainische Familien, die Sicherheit suchen, immer relevanter.

Zusammenfassend besteht für wehrpflichtige Ukrainer unter engen Voraussetzungen die Möglichkeit zur Ausreise, wenn die Behinderung eines nahen Angehörigen dies erforderlich macht. Eine korrekte und vollständige Antragstellung kann den Prozess deutlich erleichtern und in einer schwierigen Lebenslage Unterstützung bieten.


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