Warum das Denkmal für Mischka Japontschik nicht abgerissen wird.

Warum das Denkmal für Mischka Japontschik nicht abgerissen wird
Warum das Denkmal für Mischka Japontschik nicht abgerissen wird

Die Entscheidung der Bezirksverwaltung

Nach Angaben von Novyny.live: Die Bezirksverwaltung von Wosnessensk hat beschlossen, das Denkmal für Mischka Japontschik nicht zu entfernen. Als Grund gibt sie an, dass es keine rechtliche Grundlage für einen Abriss gebe. Das Monument sei kein öffentliches Denkmal, sondern ein privates Grabmal, was die Entscheidung ebenfalls beeinflusst habe.

Zudem weist das Denkmal keine verbotenen Symbole des kommunistischen totalitären Regimes auf – ein entscheidender Punkt im Rahmen der Dekommunisierung in der Ukraine. Die Person, auf die sich das Denkmal bezieht, steht zudem nicht auf der Liste derjenigen, die unter das Dekommunisierungsgesetz fallen. Dies bestätigt, dass es keine Grundlage für eine Beseitigung gibt.

Rechtmäßigkeit der Entscheidung

Bislang gibt es keine offiziellen Empfehlungen oder Anordnungen zum Abriss dieses speziellen Denkmals, was die Rechtmäßigkeit des Beschlusses der Bezirksverwaltung unterstreicht. Somit bleibt das Denkmal für Mischka Japontschik vorerst an seinem Platz, zumindest bis sich die rechtliche Lage ändert.

Die Entscheidung zeigt die komplexe Umsetzung der Dekommunisierung in der Ukraine, bei der juristische Details über den Umgang mit historischer Symbolik entscheiden können. Entscheidend ist hier, dass weder verbotene Symbole vorhanden sind noch eine Person betroffen ist, die unter die gesetzlichen Bestimmungen fällt.

Der Fall macht deutlich, wie wichtig klare rechtliche Rahmenbedingungen für derartige Entscheidungen in Zukunft sind.


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