Ukrainische Rüstungsbetriebe dürfen gesuchte Wehrpflichtige vorübergehend binden.
Vorläufige Bindung von Wehrpflichtigen
Nach Angaben von Novyny.live: Seit Dezember 2025 erlaubt das in Kraft getretene Gesetz Nr. 4630‑IX Unternehmen des militärisch-industriellen Komplexes, Wehrpflichtige, gegen die ein Fahndungsverfahren läuft, vorübergehend an sich zu binden. Diese Regelung betrifft Personen, die Probleme mit der Meldepflicht beim Militär haben, und soll sicherstellen, dass wichtige Rüstungsprojekte nicht unter Personalmangel leiden.
Die befristete Bindung kann für maximal 45 Tage ausgesprochen werden. Innerhalb dieser Frist können die Betriebe ihre Fachkräfte behalten, die für nationale Verteidigungsvorhaben unverzichtbar sind. Bleiben die offenen Fragen zur Fahndung jedoch ungelöst, erlischt der Schutz nach Ablauf der Frist automatisch.
Keine Straffreiheit für Pflichtverletzungen
Das neue Gesetz entbindet die Betroffenen jedoch nicht von ihrer grundsätzlichen Wehrpflicht. Wie Jewgenij Kornijtschuk klarstellte:
„Das Gesetz mindert nicht die administrative oder strafrechtliche Verantwortung für Verstöße gegen die Meldepflicht.“
Die vorübergehende Bindung ist somit kein Freibrief, sondern eine auf Zeit gewährte Ausnahme für systemrelevante Betriebe.
Zusammenfassend schafft die Neuregelung Spielraum für die Rüstungsindustrie, enthebt die gebundenen Personen aber nicht ihrer gesetzlichen Verantwortung. Diese Maßnahme ist Teil der ukrainischen Bemühungen, die Verteidigungsfähigkeit trotz personeller Engpässe aufrechtzuerhalten. Für Betriebe mit kritischen Verteidigungsaufträgen wird so ein wichtiges Instrument zur Personalsicherung geschaffen, während die Einhaltung der Wehrpflichtvorschriften weiterhin strikt überwacht wird.
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