Flucht aus der 'Ausbildung' vor dem Eid - wird dies als DES betrachtet.
heute, 12:20
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Journalist
Schostal Oleksandr
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Auf dem Portal 'Juristen.UA' wurde interessante Informationen von Anwalt Jurij Aivazjan veröffentlicht, wie das Problem des Selbstentlassens von Militärangehörigen behandelt wird. Es stellt sich heraus, dass, wenn eine Person mobilisiert wurde und das Ausbildungszentrum vor dem Eid verlässt, sie bereits als Soldat gilt. Das bedeutet, dass sie selbst bis zum Zeitpunkt des Ablegens des Eides zum Militärregiment gehört und nicht zur Universität zurückkehren kann. Die Situation ist so, dass selbst wenn eine Person vor dem Eid flieht, sie bereits im DES gilt und keine Möglichkeit hat, zum Studium zurückzukehren. Wenn es sich jedoch um den ersten Fall handelt, in dem jemand ohne Erlaubnis die Einheit verlässt, kann der Soldat ohne strafrechtliche Folgen in den Dienst zurückkehren. Außerdem haben wir zuvor erfahren, wie die Rückkehr aus dem DES nach einem vereinfachten Schema erfolgt und welche Rechte der Soldat hat, wenn sein Aufenthalt im DES weniger als drei Tage dauert.
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