Verbotene Vornamen weltweit: Wenn der Staat bei der Namenswahl mitredet.

Verbotene Vornamen weltweit: Wenn der Staat bei der Namenswahl mitredet
Verbotene Vornamen weltweit: Wenn der Staat bei der Namenswahl mitredet

Wenn Namen auf dem Index stehen

Nach Angaben von TSN.ua: In vielen Ländern greift der Staat in eine höchstpersönliche Entscheidung ein: die Wahl des Vornamens für ein Kind. Aus kulturellen, rechtlichen oder sogar markenrechtlichen Gründen existieren Verbote für bestimmte Namen. Diese Regeln sollen Demütigungen vorbeugen, negative Assoziationen vermeiden oder auch die Interessen von Unternehmen schützen. Was auf den ersten Blick kurios wirkt, offenbart tief verwurzelte gesellschaftliche und rechtliche Normen.

Von Nutella bis Fish and Chips: Globale Beispiele

Frankreich untersagte den Namen Nutella, um das Kind vor Spott zu bewahren. In Schweden lehnten die Behörden den Namen Metallica aus markenrechtlichen Gründen ab – ebenso wie den extrem langen Namen Brfxxccxxmnpcccclllmmnprxvclmnckssqlbb11116 bereits im Jahr 1996.

Großbritannien kennt ebenfalls strenge Vorgaben:

  • Der Name "Rogue" (Schurke) ist wegen der Verbindung zu kriminellem Verhalten tabu.
  • "Cyanid" (Zyanid) wird aus Sorge um emotionale Schäden abgelehnt.

Seit 2014 ist in Saudi-Arabien der Name Linda verboten. Malaysia geht noch weiter und untersagt grundsätzlich alle Namen von Obst und Gemüse – ein klares Zeichen für kulturelle Eigenheiten. In Australien sind Namen wie LOL und Spinach (Spinat) nicht erlaubt, um ungewollt komische Assoziationen zu vermeiden.

Besonders bildhaft sind die Verbote in Neuseeland: Dort dürfen Zwillinge nicht Fish and Chips genannt werden. Ein Gericht stellte 2008 sogar ein Mädchen mit dem Namen Talula Does the Hula from Hawaii unter staatliche Obhut, um eine Namensänderung zu erwirken. Japan verbietet den Namen Akuma (Teufel). Selbst Sonderzeichen sind betroffen: In den USA ist das @-Zeichen als Vorname unzulässig, und in Mexiko darf niemand Burger King heißen.

Interessanterweise gibt es in Deutschland keinen festen Katalog verbotener Namen. Die Entscheidung liegt bei den Standesämtern, die einen Namen ablehnen können, wenn er dem Kindeswohl schadet oder anstößig ist. Diese Praxis unterstreicht, wie auch hierzulande kulturelle und moralische Maßstäbe die Namensgebung mitprägen.

Die weltweiten Namensverbote zeigen eindrücklich, wie sehr soziale Normen, Rechtsrahmen und kulturelle Traditionen diese persönlichste aller Entscheidungen beeinflussen. Die Regelungen dienen nicht nur dem Schutz des Kindes, sondern bewahren auch gesellschaftliche Werte.

Die Thematik bleibt hochaktuell, gerade in Zeiten der Globalisierung, in denen ungewöhnliche Namen oder internationale Einflüsse auf traditionelle Namensregeln treffen.


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