Neues Gesetz in Kraft: Arbeitgeber müssen für erzwungenen Leerlauf zahlen.
Gesetz Nr. 4697-IX in der Ukraine
Nach Angaben von Novyny.live: Seit Montag, dem 26. Januar, gilt in der Ukraine das Gesetz Nr. 4697-IX. Es verpflichtet Arbeitgeber, Zeiten eines erzwungenen Arbeitsausfalls in die Versicherungszeit der betroffenen Arbeitnehmer einzurechnen und dafür auch die einheitliche Sozialabgabe (ЄСВ) zu entrichten. Ziel ist es, die Rechte von Beschäftigten zu schützen, die Opfer einer rechtswidrigen Kündigung wurden, und ihnen den Erhalt ihrer Versicherungszeit zu sichern. Diese Regelung schließt eine wichtige Lücke im ukrainischen Arbeitsrecht.
Die Kernpunkte der Neuregelung
Nach den neuen Vorschriften müssen Arbeitgeber die Dauer des erzwungenen Leerlaufs in den Versicherungsstand des Arbeitnehmers übernehmen. Somit wird die Zeit, in der ein Beschäftigter aufgrund einer unrechtmäßigen Entlassung nicht arbeiten konnte, künftig für die Berechnung der Ansprüche auf Renten- und Sozialleistungen angerechnet.
Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass der Arbeitgeber die Sozialabgabe für jeden Monat des erzwungenen Ausfalls zu zahlen hat. Die Höhe dieses Beitrags darf jedoch nicht unter dem gesetzlich festgelegten Mindestniveau liegen. Diese Neuerung soll den betroffenen Arbeitnehmern in der unsicheren Phase nach ihrer Kündigung eine finanzielle Absicherung bieten und ihre sozialen Ansprüche wahren.
Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Arbeitnehmerrechte in der Ukraine, insbesondere in einem Umfeld, in dem Probleme mit unrechtmäßigen Kündigungen verbreitet sein können.
Die Verpflichtung der Arbeitgeber, Sozialbeiträge für die Zeit des erzwungenen Leerlaufs zu entrichten, hilft den Beschäftigten, ihren Versicherungsstatus zu erhalten und sich so den Zugang zu künftigen Sozialleistungen zu sichern. Langfristig könnte dies die Situation auf dem Arbeitsmarkt verbessern und die Verantwortung der Arbeitgeber für die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten stärken.
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