Selbstständige Eltern sollen künftig vom Staat Zuschüsse für Kleinkinder erhalten.
Neue Regelung für das ukrainische Kindergeldgesetz geplant
Nach Angaben von Novyny.live: In der Ukraine wird darüber diskutiert, das Gesetz 'Über staatliche Hilfe für Familien mit Kindern' zu ändern. Ziel ist es, mehr Eltern den Zugang zu finanzieller Unterstützung zu ermöglichen – auch jenen, die als Einzelunternehmer tätig sind. Der entsprechende Gesetzesentwurf liegt seit dem 26. Mai im Finanzausschuss der Werchowna Rada zur Prüfung vor.
Im Rahmen des Programms ‚eJasla‘ können Eltern derzeit zwischen 8.000 und 12.000 Griwna erhalten, wenn sie wieder arbeiten gehen, sobald ihr Kind ein Jahr alt ist. Diese Zahlungen sind bis zum dritten Lebensjahr des Kindes möglich. Allerdings haben nicht alle Eltern Anspruch darauf. Bislang sind beispielsweise folgende Gruppen ausgeschlossen:
- Pflegeeltern;
- Betreuer in Pflegefamilien;
Zusätzlich wird die Unterstützung auch an erwerbslose Personen gezahlt, die minderjährige Kinder oder Enkelkinder vollständig versorgen.
Sollten die Änderungen angenommen werden, ist vorgesehen, dass Mütter oder andere gesetzliche Vertreter eines Kindes künftig die gleiche Betreuungsbeihilfe erhalten wie Angestellte. Bisher haben Selbstständige wie Einzelunternehmer, Anwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer keinen Anspruch auf diese Hilfe.
Auswirkungen auf das Familienbudget
Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen könnten die finanzielle Situation vieler ukrainischer Familien spürbar verbessern – insbesondere jener, die selbstständig arbeiten oder Berufen nachgehen, die bislang von staatlicher Unterstützung ausgeschlossen sind. Eine Ausweitung der Anspruchsberechtigten könnte die Lebensqualität von Familien mit Kindern steigern und soziale Ungleichheiten verringern. Zudem wäre dies ein wichtiger Schritt zur Förderung der demografischen Entwicklung in der Ukraine.
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