Mobilisierungsschutz: Muss man zum TKK gehen und eine Aufschiebung beantragen?.
Ukrainische Bürger, die einen Mobilisierungsschutz erhalten haben, müssen keine zusätzliche Aufschiebung von der Mobilisierung beantragen. Sie müssen auch das territoriale Rekrutierungszentrum nicht aufsuchen, um über die Erteilung des Schutzes zu informieren.
Darüber schrieb der Anwalt Jurij Ajvazjan auf dem Portal 'Juristen.UA'.
Die Ukraine setzt den Prozess der allgemeinen Mobilisierung fort, der aufgrund der Ausrufung des Kriegsrechts und des Beginns des großflächigen Krieges initiiert wurde. Mitarbeiter von Unternehmen, die strategisch wichtig für die ukrainische Wirtschaft sind, können von der Mobilisierung geschützt werden.
Einer der Bürger wandte sich an Anwälte, da er den Schutz beantragte. Er erkundigte sich, ob er das TKK aufsuchen müsse, um eine Aufschiebung auf der Grundlage des Schutzes zu beantragen.
'Es ist nicht erforderlich, eine zusätzliche Aufschiebung bei erteilter Schutz zu beantragen', - erklärte Anwalt Jurij Ajvazjan dem Bürger.
Bedarf an einem Besuch beim TKK
Nach Angaben des Juristen sollte dieses Verfahren automatisch nach der Antragstellung in 'Diia' erfolgen, wo auch der Schutz beantragt wird. Ajvazjan betonte, dass der Bürger insgesamt nicht das territoriale Rekrutierungszentrum aufsuchen muss.
'Es gibt auch keinen Bedarf, das TKK zusätzlich über die Erteilung des Schutzes zu informieren', - betonte der Anwalt.
Wir erinnern daran, dass wir zuvor darüber berichtet haben, wie Ukrainer die Verfügbarkeit von Mobilisierungsschutz überprüfen können. Außerdem haben wir darüber informiert, dass es möglich ist, Schutz ohne Aktualisierung der Daten zu erhalten.
Somit müssen ukrainische Wehrpflichtige, die einen Schutz erhalten haben, lediglich 'Diia' aufsuchen, um das Verfahren zu durchlaufen, ohne dass eine zusätzliche Aufschiebung von der Mobilisierung beantragt oder das TKK besucht werden muss.
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