Ukrainische Schlüsselbetriebe in der Krise: Schutz vor Einberufung läuft am 28. Februar aus.
Fristende für die Freistellung vom Wehrdienst
Nach Angaben von Novyny.live: Am 28. Februar 2024 läuft der Schutzstatus für wehrpflichtige Mitarbeiter ukrainischer Unternehmen von kritischer Infrastruktur aus. Ab diesem Zeitpunkt können die Territorialen Rekrutierungszentren (TZK) diese Personen einziehen, da das geltende Gesetz keine Verlängerungsmöglichkeit vorsieht. Diese Entwicklung stellt die Betriebe, die auf diese Fachkräfte angewiesen sind, vor erhebliche Herausforderungen. Die Regelung betrifft zahlreiche Branchen, die für die Aufrechterhaltung der Volkswirtschaft und Versorgung essenziell sind.
Folgen für die Betriebe und mögliche Szenarien
Der Abgeordnete Oleksandr Fedijenko, Mitglied des Parlamentsausschusses für nationale Sicherheit, Verteidigung und Geheimdienste, stellt klar: Nach Ablauf der Frist liegt die Entscheidung über eine Einberufung vollständig bei den TZK, da alle Wehrpflichtigen registriert sind.
'Da diese Wehrpflichtigen alle erfasst sind, haben die TZK das volle Recht, sie zu mobilisieren. Alles geschieht im Rahmen des Gesetzes.' Oleksandr Fedijenko
Zwar besteht die Möglichkeit, dass die Rekrutierungszentren den Betrieben entgegenkommen und Zeit für eine Neuregistrierung einräumen. Fedijenko betont jedoch, dass ein Mechanismus nach dem Motto 'Warten Sie, wir brauchen noch etwas Zeit für die Neufreistellung' gesetzlich nicht vorgesehen ist. Dies unterstreicht die Dringlichkeit für die Unternehmen, sich unverzüglich auf die neue Lage einzustellen.
Das Auslaufen des Schutzstatus könnte zu tiefgreifenden personellen Umwälzungen in ukrainischen Schlüsselunternehmen führen und deren Produktivität sowie Stabilität in der Kriegssituation beeinträchtigen. Die Betriebe sind daher gut beraten, die gesetzlichen Entwicklungen genau zu verfolgen und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um Betriebsunterbrechungen durch den möglichen Verlust von Mitarbeitern zu vermeiden.
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