Fünf Jahre Haft für Scheinehe: Militärbuchhalterin schmuggelte Mann ins Ausland.
Urteil gegen Angestellte der Streitkräfte
Nach Angaben von TSN.ua: Ein Gericht in Kiew hat eine Buchhalterin einer Militäreinheit zu fünf Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die dreijährige Bewährungszeit wurde vom Darnyzja-Bezirksgericht der ukrainischen Hauptstadt festgesetzt. Die Frau hatte sich nach Paragraph 3, Artikel 332 des Strafgesetzbuches der illegalen Beförderung von Personen über die Grenze schuldig gemacht. Ihr Motiv: Für 9.000 US-Dollar wollte sie einem Mann die Ausreise durch eine fingierte Ehe ermöglichen.
Den Ermittlungsakten zufolge suchte die Buchhalterin gezielt nach Männern, die gegen Geld eine Scheinehe eingehen wollten. Die vereinbarte Summe von 9.000 Dollar sollte zur Hälfte direkt nach der standesamtlichen Trauung fließen, der Rest vor der Grenzüberschreitung. Um jeden Verdacht bei den Grenzbeamten zu zerstreuen, gehörte sogar ein professionelles Fotoshooting des „Brautpaares“ zum festen Programm. Solche Inszenierungen sollen den Anschein einer echten Beziehung erwecken.
Hintergründe der Angeklagten
Die als nichtig erklärte Ehe war am 29. April 2025 im Dienstleistungszentrum der Darnyzja-Bezirksverwaltung registriert worden. Bei der Verurteilten handelt es sich um eine Person mit einer Behinderung der dritten Gruppe, die an ihrem Arbeitsplatz in der Militäreinheit positiv beurteilt wird. Ein weiteres bemerkenswertes Detail: Der Vater der Angeklagten hatte für die ukrainischen Streitkräfte 242.240 Hrywnja gespendet.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf das anhaltende Problem der Scheinehen, die oft als Mittel zur Umgehung der Ausreiseregeln genutzt werden. Besonders in Zeiten von Krieg und wirtschaftlicher Unsicherheit suchen Menschen nach solchen Schlupflöchern.
Fingierte Ehen sind in der Ukraine eine gängige Methode, um gesetzliche Hürden für die Ausreise zu umgehen, vor allem während militärischer Konflikte und wirtschaftlicher Instabilität.
Die Behörden gehen mit Härte gegen solche Praktiken vor, da sie die Rechtsordnung untergraben und sicherheitsrelevante Folgen haben können. Das nun verkündete Urteil unterstreicht den ernsthaften Verfolgungsdruck durch die Strafverfolgungsbehörden in solchen Fällen.
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