Ab 2025 sind schlafende Unternehmer verpflichtet, den ESV zu zahlen: wer ist von der Zahlung befreit.

Ab 2025 sind schlafende Unternehmer verpflichtet, den ESV zu zahlen: wer ist von der Zahlung befreit
Ab 2025 sind schlafende Unternehmer verpflichtet, den ESV zu zahlen: wer ist von der Zahlung befreit

Nach Angaben von inkorr.com: Ab Anfang 2025 wird es in der Ukraine wichtige Änderungen im Steuerrecht für 'schlafende Unternehmer' geben - Unternehmer, die offiziell registriert sind, aber keine Einnahmen erzielen. Zuvor hatten sie eine militärische Ermäßigung, die es erlaubte, die Zahlung des ESV auszusetzen, jedoch wird diese Ermäßigung ab dem 1. Januar 2025 für alle Unternehmer, die eine vereinfachte Steuer haben, aufgehoben. Darüber hat

ein Steuerberater namens Mykhailo Smokovych in seinem YouTube-Kanal berichtet.

Verpflichtungen für 'schlafende' Unternehmer

Somit sind 'schlafende' Unternehmer jetzt verpflichtet, jeden Monat mindestens 1.760 UAH einzuzahlen.

Die Aufhebung der Ermäßigung hat die finanzielle Belastung der Unternehmer erheblich erhöht. Das Gesetz ermöglicht jedoch eine vollständige Befreiung von der Zahlungen des ESV für bestimmte Kategorien sozial geschützter Personen. Diese Unternehmer haben

das Recht, den ESV nicht zu zahlen
selbst bei Einnahmen.

Wer ist von der Zahlung des ESV befreit?

  • Unternehmer-Pensionäre und Personen mit Behinderung, die entsprechende Zahlungen erhalten;

  • Offiziell angestellte Unternehmer (insbesondere Teilzeitbeschäftigte), für die der ESV vom Arbeitgeber gezahlt wird;

  • Aktive Militärangehörige;

  • Personen in einer dreijährigen Elternzeit.

Steuerverpflichtungen für Unternehmer

Neben dem ESV müssen 'schlafende' Unternehmer auch die Zahlung des einheitlichen Steuers (ESt) und des Militärbeitrags (MB) in Betracht ziehen. Die Verpflichtungen hängen von der gewählten Gruppe des vereinfachten Steuersystems ab.

Gruppe I und II des vereinfachten Systems:

Für diese Gruppen müssen Unternehmer feste Sätze der ESt und des MB zahlen. Unabhängig von den Einnahmen sind Unternehmer verpflichtet, die angegebenen Beträge selbst bei deren Fehlen zu zahlen. Ab Oktober 2025 betragen diese Beträge:

  • ESt: 303,80 UAH/Monat (Gruppe I) und 1.600 UAH/Monat (Gruppe II).

  • MB: 800 UAH/Monat (für beide Gruppen).

Gruppe III des vereinfachten Systems:

Für diese Gruppe werden Steuern als Prozentsatz des Einkommens gezahlt. Wenn keine Einnahmen vorhanden sind, sind Unternehmer der Gruppe III nicht verpflichtet, ESt und MB zu zahlen, jedoch muss der ESV dennoch geleistet werden.

Allgemeines Steuersystem:

Nur Unternehmer im allgemeinen System können bei fehlendem Gewinn null steuerliche Verpflichtungen (einschließlich des ESV) haben. Dies ist das einzige System, das den 'schlafenden' Status von allen Zahlungen vollständig befreit.

Wie Unternehmer ihre finanziellen Verluste legal verringern können

Der Steuerberater Mykhailo Smokovych weist darauf hin:

Es gibt mehrere Wege, die es erlauben, die Steuern bei fehlenden Einnahmen zu minimieren
. Unternehmer, die keinen Gewinn erzielen, aber ihre Registrierung nicht aufgeben möchten, können folgende legale Möglichkeiten nutzen:
  1. Steuerferien. Das Einreichen eines Antrags ermöglicht es, nur einen Monat lang keine Steuern zu zahlen.

  2. Wechsel zur III Gruppe oder zum allgemeinen System. Der Wechsel zur III Gruppe ermöglicht es, ESt und MB bei fehlenden Einnahmen zu vermeiden, verpflichtet jedoch zur Zahlung des ESV. Der Wechsel zum allgemeinen System befreit vollständig von allen steuerlichen Verpflichtungen (einschließlich des ESV) bei fehlendem Gewinn.

  3. Schließung des Unternehmens. Wenn die Tätigkeit längere Zeit eingestellt wurde, ist der rationalste Schritt, die Registrierung zu stoppen, da es keinen Sinn macht, sie aufrechtzuerhalten und ESV zu zahlen.

In der Ukraine gab es wesentliche Änderungen im Steuersystem, die Unternehmer ohne Einkommen betreffen. Es ist wichtig zu betonen, dass Unternehmer trotz neuer Verpflichtungen dennoch Optionen finden können, um ihre finanziellen Verpflichtungen zu reduzieren. Insbesondere besteht die Möglichkeit, auf andere Steuersysteme zu wechseln oder sogar die Registrierung vorübergehend auszusetzen, wenn keine Tätigkeit ausgeführt wird. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer genauen Beachtung der Neuerungen im Steuerrecht.

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