50.000 Griwna für befreite Zivilgefangene: Wer die staatliche Einmalzahlung beantragen kann.
Staatliche Hilfe für Zivilisten nach der Gefangenschaft
Nach Angaben von Novyny.live: Im Krieg gegen Russland sieht der ukrainische Staat eine finanzielle Soforthilfe für freigelassene Zivilisten vor. Betroffene können ab dem Jahr 2026 eine einmalige Zahlung von 50.000 Griwna sowie weitere soziale Leistungen beantragen. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde bereits geschaffen.
Diese Einmalzahlung steht allen Zivilpersonen zu, die aus der Gefangenschaft entlassen wurden. Neben dem Geld erhalten sie Zugang zu sozialen Diensten und vorübergehenden Wohnmöglichkeiten. Um die Leistungen zu nutzen, müssen Betroffene einen speziellen Antrag einreichen und folgende Unterlagen vorlegen:
- eine Kopie des Reisepasses;
- die Steueridentifikationsnummer;
- die Bankverbindung (IBAN).
Wichtig zu wissen: Es gibt Ausschlusskriterien. Personen, die wegen Straftaten gegen die nationale Sicherheit oder wegen Kollaboration verurteilt wurden, haben keinen Anspruch auf diese Zahlungen. Dieser Punkt ist bei der Antragstellung besonders zu beachten.
Höhere Unterstützung für Soldaten
Im Unterschied zu Zivilisten erhalten ehemalige Kriegsgefangene aus dem Militärdienst eine deutlich höhere Einmalzahlung von 100.000 Griwna. Für jedes vollständige Jahr in Gefangenschaft kommen weitere 100.000 Griwna hinzu. Die Zahlungen an Zivilisten basieren auf dem ukrainischen Gesetz Nr. 2010-IX, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Hilfen festlegt.
Dieses Unterstützungsprogramm für befreite Zivilisten ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Absicherung während des anhaltenden Krieges in der Ukraine.
Die Initiative zeigt, dass die ukrainische Regierung die Bedürfnisse von Bürgern adressiert, die traumatische Haftbedingungen erlitten haben. Die finanzielle Hilfe und die sozialen Angebote sollen ihnen die Rückkehr in ein normales Leben erleichtern und die Eingewöhnung nach dem belastenden Erlebnis fördern. Ergänzend zur materiellen Unterstützung wäre ein weiterer Schritt die Sicherstellung psychologischer Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen der staatlichen Hilfspolitik.
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