Ukrainischen Kindern wurde die Ausreise ins Ausland erleichtert: neue Regeln für Eltern.
Nach Angaben von inkorr.com: Im Kriegszustand können ukrainische Kinder unter vereinfachten Bedingungen ins Ausland reisen. Kinder bis 16 Jahre dürfen das Land alleine mit ihrem Reisepass verlassen oder in Begleitung von Eltern oder anderen Personen reisen, sofern die entsprechende Erlaubnis vorliegt. Eine notarielle Zustimmung des zweiten Elternteils ist nicht erforderlich, wenn das Kind mit Verwandten reist. Wenn das Kind jedoch von Dritten begleitet wird, muss die schriftliche Zustimmung eines Elternteils, die von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, eingeholt werden.
Bei der Grenzüberschreitung überprüfen die Grenzbeamten Dokumente wie die Geburtsurkunde und den ukrainischen Reisepass für die Ausreise ins Ausland sowie andere Dokumente, die die familiären Verhältnisse belegen. Die biometrische Kontrolle gilt an den Grenzen der Europäischen Union.
So haben ukrainische Kinder dank der vereinfachten Regeln während des Kriegszustands die Möglichkeit, ins Ausland zu reisen, was ihre Bewegung in sichere Regionen oder andere Länder erleichtert.
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