Pflegezeit für Schwerbehinderte: So zählt sie für Ihre Rente.
So wird die Pflegezeit als Versicherungszeit angerechnet
Nach Angaben von Novyny.live: Wer in der Ukraine eine Person mit einer Behinderung des Grades I pflegt, kann diese Zeit unter bestimmten Voraussetzungen auf seine eigene Rente anrechnen lassen. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Gesetz Nr. 1058. Es erkennt die gesellschaftlich wichtige Aufgabe der Pflege an und ermöglicht es den Pflegenden, dadurch Rentenansprüche zu erwerben.
Für die Anrechnung der Pflegezeit müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die pflegende Person muss erwerbsfähig sein.
- Sie darf keiner offiziellen Beschäftigung nachgehen.
- Sie muss eine staatliche Pflegekompensation oder -zulage beziehen.
Entscheidend ist: Eine informell, ohne offizielle Anerkennung geleistete Pflege wird nicht auf die Rentenzeit angerechnet. Als Nachweis dient eine Bescheinigung über die Bewilligung der Pflegezulage. Seit dem 1. Januar 2004 müssen diese Pflegezeiten zudem im Register der versicherten Personen erfasst sein. Diese Regelung schafft Planungssicherheit für Menschen, die Angehörige pflegen.
Diese Renten-Anforderungen gelten ab dem Jahr 2026
Parallel zur Anrechnung der Pflegezeit gelten für den Renteneintritt ab 2026 folgende Mindestanforderungen an die Versicherungszeit:
- Für den Rentenbeginn mit 60 Jahren sind 33 Versicherungsjahre nötig.
- Mit 63 Jahren reduziert sich die Anforderung auf 23 Jahre.
- Ab 65 Jahren genügen 15 Versicherungsjahre.
Sollten Versicherungszeiten fehlen, besteht die Möglichkeit, diese nachzukaufen. Im Jahr 2026 beläuft sich der Preis für ein nachzuerwerbendes Versicherungsjahr auf 1.900 Hrywnja. Dieser Betrag entspricht 22 Prozent des geltenden Mindestlohns. Diese Option kann eine Lücke schließen, um die Rentenansprüche zu sichern.
Zusammenfassend bietet die ukrainische Gesetzgebung Pflegenden somit eine doppelte Absicherung: Sie erfüllen eine unverzichtbare soziale Aufgabe und können sich gleichzeitig eine eigene Altersvorsorge aufbauen, sofern die formalen Vorgaben eingehalten werden. Das Gesetz Nr. 1058 stellt einen wichtigen Schritt im Sozial- und Rentensystem dar, um pflegende Angehörige finanziell besser zu stellen und die Bedeutung ihrer Arbeit anzuerkennen.
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