Es gibt eine Bedingung – wie man das Vermögen des Lebenspartners erben kann.

Es gibt eine Bedingung – wie man das Vermögen des Lebenspartners erben kann
Es gibt eine Bedingung – wie man das Vermögen des Lebenspartners erben kann
Eine Frau und ein Mann können zusammen leben, ohne offiziell verheiratet zu sein, aber das gewährt ihnen nicht die Rechte eines Ehepartners, insbesondere beim Erbe. Um solche Rechte zu haben, muss der Fakt der gemeinsamen Lebensführung ohne Eheschließung nachgewiesen werden.

Das Vermögen des Lebenspartners kann durch ein Testament vererbt werden. Gibt es kein Testament, kann dies als Erbe der 4. Ordnung geschehen. In diesem Fall gibt es jedoch zwei Bedingungen:

  • Gemeinsame Lebensführung mit dem Erblasser von mindestens 5 Jahren vor dem Erbfall.
  • Keine Ehe des Erblassers mit einer anderen Person.

Indikatoren für die gemeinsame Lebensführung können sein:

  • gemeinsame Ausgaben und Budget;
  • gemeinsame Mahlzeiten;
  • Der Kauf von Eigentum zur gemeinsamen Nutzung;
  • gemeinsame Ausgaben für die Instandhaltung des Wohnraums, Reparaturen;
  • andere Umstände, die die Realität der familiären Beziehung bestätigen.

Wie man die gemeinsame Lebensführung nachweist

Der Fakt des gemeinsamen Wohnens kann vor Gericht nachgewiesen werden, indem entsprechende Beweise vorgelegt werden. Dies können insbesondere Folgendes sein:

  • Aussagen von Zeugen;
  • Geburtsurkunde eines gemeinsamen Kindes;
  • Bescheinigung vom Wohnort;
  • Ausschnitte über die Registrierung oder Eintragung;
  • Beweise für gemeinsame Immobilienkäufe (Quittungen, Rechnungen usw.);
  • gemeinsame Fotos;
  • Dokument über die Durchführung der Hochzeitszeremonie;
  • persönliche und geschäftliche Korrespondenz usw.

Wer kann vom Erbe ausgeschlossen werden

Einige Erben, auch wenn es nahe Verwandte des Erblassers sind, können wegen ungebührlichen Verhaltens vom Erbe ausgeschlossen werden. Dazu gehören insbesondere:

  • diejenigen, die ein Testament oder andere Dokumente gefälscht haben;
  • Personen, die den Erblasser oder einen anderen Erben getötet oder versucht haben, ihn zu töten;
  • Eltern, die das Sorgerecht verloren haben und es bis zum Tod des Kindes nicht wiedererlangt haben;
  • Personen, die dem Erblasser den freien Umgang mit seinem Vermögen oder die Änderung des Testaments erschwert haben.

Sogar Verwandte, die ein Recht auf einen Pflichtteil haben, können vom Erbe ausgeschlossen werden. Das endgültige Urteil trifft jedoch das Gericht.

Früher haben wir geschrieben, dass es in der Ukraine verboten ist, das Erbe zu übertragen.

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Paare ohne offizielle Ehe sollten die Erbverfahren und die Regeln zur Feststellung familiärer Beziehungen sorgfältig prüfen, um ihre Rechte im Erbfall zu sichern. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und geeignete Nachweise über die gemeinsame Lebensführung können in dieser Angelegenheit entscheidend sein.

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