Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Russland seit 2014 für Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine verantwortlich.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Russland seit 2014 für Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine verantwortlich
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Russland seit 2014 für Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine verantwortlich

Russland wird für Menschenrechtsverletzungen verurteilt

Nach Angaben von Novyny.live: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Russische Föderation für Menschenrechtsverletzungen an ukrainischen Bürgern seit dem Jahr 2014 verantwortlich gemacht. Im Juli 2023 fällte die Große Kammer des Gerichtshofs das Urteil im Fall 'Ukraine und die Niederlande gegen Russland', in dem zahlreiche Verstöße Russlands gegen die Menschenrechte detailliert untersucht wurden. Das über 600 Seiten umfassende Dokument hält eine Vielzahl von Verbrechen fest, die gegen die Ukraine begangen wurden.

Einschätzungen von Experten

Matthias Guyomar, der das Urteil kommentierte, stellte fest:

„Es ging um alles, was seit 2014 im Osten des Landes geschehen ist und dann seit Februar 2022 in der gesamten Ukraine.“ - Matthias Guyomar

Er betonte zudem, dass die völkerrechtliche Anerkennung dieser Tatsachen von großer Bedeutung für die künftige strafrechtliche Verfolgung Russlands sei.

Dennoch ist eine Vereinbarung zur Einrichtung eines Sondertribunals, das diese Verbrechen untersuchen soll, bis heute nicht unterzeichnet. Michael McGrath, der die Situation kommentierte, unterstrich:

„Die Russische Föderation muss für alle von ihr begangenen Verbrechen bestraft werden.“ - Michael McGrath

Dieses Urteil des EGMR stellt einen wichtigen Schritt im Kampf um Gerechtigkeit für die ukrainischen Bürger dar, die Opfer dieser Verstöße geworden sind.

Die Anerkennung der Verantwortung Russlands durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte markiert eine entscheidende Etappe im völkerrechtlichen Prozess zum Schutz der Rechte ukrainischer Bürger. Das Urteil kann die Grundlage für weitere rechtliche Schritte zur strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen bilden. Allerdings lässt das Fehlen einer Vereinbarung zur Schaffung eines Sondertribunals für die Untersuchung der Verbrechen die Frage nach den praktischen Mechanismen der Strafverfolgung offen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit weiterer Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft, um die Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen.


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