Polen hat die Formulare für Aufenthaltserlaubnisse geändert: Was müssen jetzt die Ukrainer beachten.
Nach Angaben von ТСН: In Polen wurde das Antragsformular für die Erlaubnis zum vorübergehenden Aufenthalt (Aufenthaltskarte) geändert, und die Anforderungen an die Anhänge (zusätzliche Formularen) des Antrags sowie die Fotos, die damit eingereicht werden, wurden aktualisiert. Diese Änderungen betreffen alle ausländischen Staatsbürger, insbesondere ukrainische Flüchtlinge, die ihren Status des vorübergehenden Schutzes in einen vorübergehenden Aufenthalt ändern müssen.
Die entsprechenden Änderungen wurden durch eine Verordnung des Ministers für Innere Angelegenheiten Polens genehmigt.
Die wichtigste Neuerung ist, dass Ausländer, die Anträge auf vorübergehende Aufenthaltserlaubnisse stellen, ausschließlich das neue Formular verwenden müssen.
Was sich ändert
Wenn ein Ausländer einen Antrag auf Grundlage einer Beschäftigung einreicht, muss das neue Formular Anhang Nr. 1 (Załącznik nr 1) ausgefüllt werden, das vom Arbeitgeber unterschrieben wird.
Für Berufe mit hoher Qualifikation oder die langfristige Mobilität des Inhabers einer „EU Blue Card“ muss das neue Formular Anhang Nr. 2 (Załącznik nr 2) eingereicht werden.
Für Praktika oder Freiwilligenarbeit (europäisches Freiwilligenprogramm) wird das neue Formular Anhang Nr. 3 (Załącznik nr 3) benötigt.
Wenn Anträge für wissenschaftliche Tätigkeiten oder langfristige Mobilität von Wissenschaftlern eingereicht werden, ist ebenfalls das neue Formular Anhang Nr. 4 (Załącznik nr 4) erforderlich.
Die Antrags- und Anlagenformulare können auf der Website der polnischen Regierung heruntergeladen werden.
Anforderungen an die Fotos
Jetzt gehören 2 Fotos (anstatt 4) zum Antrag.
Zustand – unversehrt.
Farbe – farbig.
Qualität – mit guter Schärfe.
Größe – 35 mm × 45 mm.
Alter – nicht älter als 6 Monate beim Antrag.
Sichtbarer Teil – vom Scheitel bis zur oberen Schulterpartie.
Gesichtsteil – 70–80% der Fotofläche.
Hintergrund – einfarbig, hell.
Position – frontal.
Augen – offen, gut sichtbar, Pupillen klar.
Haare – verdecken das Gesicht nicht.
Gesichtsausdruck – neutral.
Mund – geschlossen.
Hautfarbe – natürlich wiedergegeben.
Ausrichtung – Augenlinie parallel zur oberen Kante des Fotos.
Wir erinnern daran, dass der Präsident Polens, Karol Nawrocki, die zweite Version des Gesetzes über Hilfe für ukrainische Flüchtlinge unterzeichnet hat. Er betonte, dass dies die letzte Chance ist und die Unterstützung nicht verlängert wird. Der Präsident hob die Notwendigkeit hervor, das System zu ordnen und einheitliche Regeln festzulegen. Er ist der Ansicht, dass die Ukrainer zusammen mit anderen nationalen Minderheiten behandelt werden müssen, und betont die Bedeutung von Fairness für die Polen bei der Gewährung von Hilfe an 800+ ukrainische Nichtarbeitende.
Diese Änderungen bringen neue Regeln mit sich, die erhebliche Auswirkungen auf das Leben von Tausenden von Ukrainern in Polen haben können. Während die Flüchtlinge sich an die neuen Anforderungen anpassen, arbeitet die polnische Regierung weiterhin daran, das Unterstützungssystem zu verbessern, um Stabilität für diejenigen zu gewährleisten, die gezwungen waren, ihre Heimat zu verlassen. Es ist wichtig, die weiteren Nachrichten zu verfolgen, da sich die Situation aufgrund der Entwicklung von Krisenbedingungen ändern kann.
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