Keine Vorführung von Kolomojskyj im Parlament: Gerichtsbeschluss deckt den Sitzungstermin nicht ab.
Ihor Kolomojskyj und die Sitzung des Untersuchungsausschusses
Nach Angaben von TSN.ua: Am 27. März 2023 wird Ihor Kolomojskyj nicht vor dem Temporären Untersuchungsausschuss (TUA) erscheinen, der mögliche Verstöße im Verteidigungsbereich, gegen Antikorruptionsgesetze und Menschenrechte prüft. Grund dafür ist, dass der Sitzungstermin nicht mehr vom Gerichtsbeschluss zur Verlängerung der Untersuchungshaft gedeckt ist. Dies bestätigte der Vorsitzende des Ausschusses, Oleksij Hontscharenko, und betonte, dass Kolomojskyj laut Gerichtsentscheidung an der Sitzung nicht teilnehmen darf.
Bereits im Januar sollte Kolomojskyj aus der Untersuchungshaft zum Ausschuss gebracht werden. Damals verhinderte jedoch eine Mitteilung des ukrainischen Sicherheitsdienstes über ein mögliches Attentat auf ihn die Vorführung. Seine Anwälte erklärten damals, die Sicherheitsbehörden hätten keine Kenntnis von einer solchen Gefahr, und äußerten Bedenken wegen möglichen Drucks. Diese erneute Absage zeigt, wie sehr rechtliche Hürden den Zugang zu dem Oligarchen erschweren.
Verfahrene Lage um Kolomojskyj
Die Situation um Kolomojskyj bleibt also angespannt. Seine Abwesenheit bei der Ausschusssitzung verdeutlicht die rechtlichen Einschränkungen, die sich aus seinem Status als Angeklagtem ergeben.
Dass Kolomojskyj nicht vor dem Ausschuss erscheint, unterstreicht nicht nur seine eigenen juristischen Schwierigkeiten. Es wirft auch ein Licht auf die breiteren Ermittlungen in der Ukraine zu Korruptionsbekämpfung und Menschenrechtsschutz. Dieser Fall könnte künftige Untersuchungen beeinflussen und weitere Fragen zur Sicherheit von Personen aufwerfen, die während laufender Verfahren mit Strafverfolgungsbehörden in Kontakt stehen. Die weitere Entwicklung könnte ernste Folgen für das Ansehen und die Stabilität ukrainischer Institutionen haben.
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