Das Justizministerium erklärte die neuen Regeln für die Immobilienregistrierung: Was Eigentümer tun sollten.
Nach Angaben von inkorr.com: Das Justizministerium hat Änderungen im System der Wohnungsregistrierung angekündigt, die Besorgnis unter den Wohnungseigentümern ausgelöst haben. Viele haben die Empfehlungen der Behörde als Aufforderung angesehen, ihr Eigentum dringend neu zu registrieren.
Ukrainern wurden die neuen Regeln für die Immobilienregistrierung erklärt und erläutert, wer dringend die Wohnung umschreiben muss.
Seit Anfang 2013 gilt in der Ukraine ein überarbeitetes System zur Registrierung von Rechten an Immobilien, das das Staatsregister der Sachenrechte an Immobilien (DRRP) geschaffen hat. Dies ermöglichte die Zusammenführung der Archive der BTI und die Digitalisierung der Daten, wodurch das Risiko von Dokumentenverlusten verringert wurde.
Ist eine Umschreibung von alten Immobilien erforderlich?
Nein, die Neuregistrierung ist nicht obligatorisch. Alle Eigentumsrechte, die vor 2013 registriert wurden, bleiben gültig. Das Gesetz erkennt diese automatisch als gültig an, daher müssen die Eigentümer ihr Eigentumsrecht nicht erneut bestätigen.
Es gibt jedoch Situationen, in denen die Aktualisierung der Daten im DRRP notwendig ist, beispielsweise bei Transaktionen oder zur Teilnahme an Wiederherstellungsprogrammen. Der Volksabgeordnete Igor Fris stellte fest, dass seit dem 13. Oktober keine neuen Regeln eingeführt wurden.
Wie fügt man Informationen über Wohnungen in das elektronische Register ein?
Immobilienbesitzer, die über die BTI registriert sind, können ihre Daten im DRRP kostenlos aktualisieren. Dazu müssen sie ein beliebiges Dokument vorlegen, das das Eigentumsrecht bestätigt, einschließlich eines Eigentumszertifikats oder eines Vertrags.
- Eigentumszertifikat
- Kaufvertrag für die Wohnung
- Erbschaftszertifikat
Der Antrag kann im CNAAP oder über einen Notar eingereicht werden. Die Registrierung kann auch online durchgeführt werden, indem die App 'Diia' verwendet wird. Es ist zu beachten, dass am 13. Oktober keine Änderungen stattfanden, weshalb die Neuregistrierung alter Immobilien nicht obligatorisch ist.
Die Wohnungseigentümer erhielten Erklärungen zur Immobilienregistrierung. Es wurde betont, dass die geltenden Gesetze keine obligatorische Neuregistrierung von Rechten vor 2013 vorsehen, obwohl in bestimmten Fällen das Hinzufügen von Informationen zum elektronischen Register notwendig sein kann.
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