Neue Regeln für Nationalen Cashback: Ab 1. März gelten gestaffelte Rückvergütungen.

Neue Regeln für Nationalen Cashback: Ab 1. März gelten gestaffelte Rückvergütungen
Neue Regeln für Nationalen Cashback: Ab 1. März gelten gestaffelte Rückvergütungen

Programm 'Nationaler Cashback' wird umgestellt

Nach Angaben von Novyny.live: Ab dem 1. März gelten in der Ukraine neue Regeln für das staatliche Cashback-Programm. Statt eines einheitlichen Satzes wird künftig eine gestaffelte Rückvergütung eingeführt, die sich nach der Importquote der gekauften Ware richtet. Konkret bedeutet das: Für Waren aus Kategorien, in denen der Importanteil über 35 Prozent liegt, erhalten Verbraucher 15 Prozent Cashback. Bei Produkten mit einem Importanteil unter 35 Prozent beträgt die Rückvergütung nur noch 5 Prozent.

Das zurückerstattete Geld kann für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Zahlung von Nebenkosten
  • Postdienstleistungen
  • Produkte ukrainischer Herkunft
  • Medikamente
  • Bücher
  • Wohltätigkeitszwecke

Bereits ab dem 27. Dezember sollen die Auszahlungen für Einkäufe aus dem Dezember beginnen. Seit Start des Programms haben ukrainische Bürger bereits fast 6,3 Milliarden Hrywnja über den 'Nationalen Cashback' erhalten. Diese gezielte Verbraucherförderung ist ein wichtiger Baustein zur Stabilisierung der Wirtschaft in Kriegszeiten.

Oleksij Sobolev kommentierte die Änderungen: 'Dieses Geld arbeitet direkt in der Wirtschaft: Es wird für Nebenkosten, den Kauf ukrainischer Waren oder die Unterstützung der Verteidigungskräfte ausgegeben.'

Steuerfreiheit und förderfähige Warengruppen

Die ausgeschütteten Mittel unterliegen weder der Besteuerung noch wirken sie sich negativ auf den Bezug von Sozialleistungen aus. Zu den förderfähigen Non-Food-Kategorien zählen unter anderem:

  • Bekleidung
  • Schuhe
  • Kosmetik
  • Haushaltschemikalien
  • Artikel für Haushalt, Renovierung und Haustiere
  • Bürobedarf

Zu den Produkten, für die der niedrigere Cashback-Satz von 5 Prozent gilt, gehören beispielsweise:

  • Brot
  • Fleisch
  • Milchprodukte (außer Käse)
  • Eier
  • Öl
  • Gemüse
  • Obst
  • Fisch
  • Konserven
  • Süßwaren
  • Snacks
  • Getränke
  • Soßen
  • Medikamente
  • Gartenartikel

Mit der Reform verfolgt die Regierung das Ziel, die heimische Wirtschaft zu stützen und die Inlandsproduktion zu fördern. Die differenzierten Cashback-Sätze sollen gezielt Anreize setzen, um die Nachfrage nach ukrainischen Gütern zu erhöhen.

Die neue Regelung dürfte das Konsumverhalten der Bevölkerung spürbar beeinflussen, da sie den Kauf lokal produzierter Waren attraktiver macht. In der aktuellen Kriegssituation kann dies eine entscheidende Stütze für einheimische Hersteller sein. Zudem erhöht die Staffelung nach Importquoten die Transparenz für Verbraucher über die Herkunft der angebotenen Produkte.


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