NBU kündigte ein neues System zur Berechnung von Wechselkursen an: wichtige Neuerungen.

NBU kündigte ein neues System zur Berechnung von Wechselkursen an: wichtige Neuerungen
NBU kündigte ein neues System zur Berechnung von Wechselkursen an: wichtige Neuerungen

Die NBU plant große Änderungen bei der Berechnung von Währungsindikatoren

Die Nationalbank der Ukraine hat ihre Pläne zur Modernisierung der Methodik zur Berechnung und Veröffentlichung von Währungsindikatoren bekannt gegeben. Diese Änderungen betreffen die Festsetzung des Hrywnja-Kurses zu ausländischen Währungen, mit Ausnahme des US-Dollars.

Darüber informiert der Pressedienst der Nationalbank der Ukraine.

Nach Angaben der NBU ist die öffentliche Diskussion des Projekts zur Änderung der Regelung über die Festlegung des offiziellen Hrywnja-Kurses zu ausländischen Währungen bereits abgeschlossen.

Die Neuerungen umfassen Folgendes:

  • Der offizielle Kurs der Hrywnja zum US-Dollar wird auf der Grundlage der Ergebnisse der interbanklichen Handelsplätze bestimmt und am nächsten Tag um 15:30 Uhr veröffentlicht. Die Nationalbank wird auch den berechneten Kurs bekannt geben, der um 12:00 Uhr ermittelt wurde.
  • Die Kurse anderer Währungen werden auf der Grundlage der volumengewichteten BFIX-Kennzahlen (Bloomberg Fixing) berechnet, anstelle der aktuellen Praxis der Festlegung zu einem bestimmten Zeitpunkt.
  • Es wird ein Referenzkurs der Hrywnja zum Euro eingeführt, der um 12:00 Uhr berechnet wird. Dieser wird täglich durch Multiplikation des Referenzkurses der Hrywnja zum US-Dollar und dem durchschnittlichen BFIX-Kurs Dollar/Euro im Zeitraum von 10:30 bis 12:00 Uhr berechnet.
  • Bei der Festlegung der Wechselkurse einzelner Währungen wird die Praxis der Bildung eines täglichen Korbes berücksichtigt, der Währungen der ersten Gruppe des Klassifikators und Währungen von Ländern umfasst, mit denen die Ukraine mindestens 95 % des Handelsvolumens hat.

Vertreter der Nationalbank behaupten, dass dieser Ansatz ein modernes und effektives System zur Festsetzung von Wechselkursen gewährleistet.

Die Überprüfung der Währungsbestände wird alle drei Jahre auf der Grundlage aktueller Handelsdaten erfolgen, mit der Möglichkeit, außerordentliche Änderungen vorzunehmen, wenn das Handelsvolumen unter 90 % sinkt.


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