Mobilisierung von Männern unter 25 mit eingeschränkter Tauglichkeit: Gesetz noch nicht in Kraft.
Gesetz 3939-IX zur Mobilisierung
Nach Angaben von Novyny.live: Die Werchowna Rada hat ein Gesetz verabschiedet, das die Einberufung von ehemals als „eingeschränkt tauglich“ eingestuften Bürgern unter 25 Jahren regelt. Dieses Gesetz mit der Nummer 3939-IX, das im Jahr 2024 beschlossen wurde, untersagt die Mobilisierung von wehrpflichtigen Männern, die zuvor diesen Status erhalten hatten. Allerdings fehlt bis heute die Unterschrift von Präsident Wolodymyr Selenskyj, sodass die Rechtswirksamkeit des Gesetzes fraglich ist. Die Verzögerung sorgt für Unsicherheit bei den Betroffenen und in der Öffentlichkeit.
Rechtliche Grauzone und ihre Folgen
Die Direktive Nr. 11379д, die diesen Widerspruch klären sollte, ist laut Anwalt Jurij Ajwasjan kein rechtsverbindlicher Akt. Er betonte, dass das Gesetz trotz seiner Verabschiedung nicht in Kraft getreten sei, da die Unterschrift des Präsidenten fehle. Dies führt zu einer paradoxen Situation: Die gesetzliche Regelung existiert formal, bleibt aber ohne praktische Wirkung.
„Bereits im Oktober 2024 verabschiedete die Rada das Gesetz 3939-IX, das die Mobilisierung von wehrpflichtigen Männern unter 25 Jahren verbietet, die zuvor als eingeschränkt tauglich eingestuft wurden. Doch seitdem hat der Präsident dieses Gesetz nicht unterzeichnet, weshalb es nicht gilt“, erklärte Jurij Ajwasjan.
Infolgedessen können Bürger, die den Status „eingeschränkt tauglich“ haben und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, während des Kriegsrechts ins Ausland reisen. Allerdings warnte der Anwalt: „Leider unterliegen Sie als Wehrpflichtiger ohne einen formalen Aufschub der Mobilisierung, unabhängig von Ihrem Alter.“ Die Lage bleibt unklar; die weitere Entwicklung hängt allein von der Entscheidung des Präsidenten ab.
Die Verabschiedung des Gesetzes 3939-IX, das die Einberufung einer bestimmten Gruppe von Bürgern untersagt, könnte als Versuch des Staates gesehen werden, das Militärrecht an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Doch das Fehlen der Präsidentenunterschrift erschwert die Umsetzung der Normen und schafft zusätzliche Verunsicherung unter den Wehrpflichtigen. Für die betroffenen Männer bedeutet dies einen Schwebezustand, der ihre Auslandsreisepläne und ihr emotionales Wohlbefinden in Kriegszeiten beeinträchtigen kann.
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