"Eingeschränkt geeignet" muss erneut durch die VKK: Fristen im TTC genannt.
Wehrpflichtige Bürger, die zuvor als "eingeschränkt geeignet" eingestuft wurden, müssen die Militärärztliche Kommission (VKK) erneut durchlaufen. Dies muss bis zum 5. Februar 2025 erfolgen, wie der Leiter der Abteilung für Militärregistrierung des Rivne Territorial Center of Recruitment and Social Support, Alexander Bodin, in einem Interview mit dem Sender "Suspilne" sagte.
"Am 4. Mai trat das Gesetz Nr. 3621 in Kraft, mit dem der Status "eingeschränkt geeignet" faktisch aufgehoben wurde. Mit diesem Gesetz wurde auch eine Frist von 9 Monaten festgelegt, damit Wehrpflichtige mit diesem Status erneut von den Militärärztlichen Kommissionen untersucht und einen der aktuellen Status erhalten können", sagte ein Vertreter des TTCs.
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