Höhere Mindestrente für Hinterbliebene ab 2026.
Neue finanzielle Absicherung bei Verlust des Ernährers
Nach Angaben von Novyny.live: In der Ukraine können Hinterbliebene eine Rente beantragen, wenn die hauptsächliche Versorgungsperson verstirbt. Ab dem Jahr 2026 wird der staatlich garantierte Mindestbetrag für diese Hinterbliebenenrente angehoben. Konkret ist für das Jahr 2026 ein neuer Mindestbetrag von 5.190 Hrywnja festgelegt worden.
Einen Anspruch auf diese Rente haben nicht erwerbsfähige Familienangehörige, die zum Zeitpunkt des Todes des Versorgers bereits nicht erwerbsfähig waren. Zu diesem Kreis zählen:
- Ehepartner im Rentenalter oder mit einer anerkannten Behinderung;
- Eltern, die mindestens 60 Jahre alt sind oder eine Behinderung haben;
- minderjährige Kinder (bis 18 Jahre) oder Kinder mit Behinderung unabhängig vom Alter.
Gemäß dem Gesetz Nr. 1058 'Über die allgemeine staatliche Rentenversicherung' darf die Rente für eine nicht erwerbsfähige Person nicht unter 100% des gesetzlichen Existenzminimums liegen. Für das Jahr 2026 beträgt das festgelegte Existenzminimum für Nicht-Erwerbsfähige 2.595 Hrywnja. Somit ergibt sich der garantierte Mindestbetrag von 5.190 Hrywnja. Für zwei nicht erwerbsfähige Personen erhöht sich die Auszahlung auf 120% des Existenzminimums, für drei Personen auf 150%.
So wird die Rente beantragt
Um die Hinterbliebenenrente zu beantragen, muss ein formeller Antrag beim Ukrainischen Rentenfonds (PFR) gestellt werden. Dazu sind verschiedene Dokumente vorzulegen, darunter:
- Reisepass und Identifikationsnummer;
- Heiratsurkunde;
- Sterbeurkunde des Versorgers;
- eine Bescheinigung, die die finanzielle Abhängigkeit nachweist.
Diese gesetzliche Neuregelung stärkt den sozialen Schutz von Menschen, die ihren Ernährer verloren haben, und soll ihre finanzielle Grundlage sichern. Die Anpassung der Rentenleistungen ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Sicherungssysteme in vielen Ländern.
Die beschlossene Erhöhung der Mindestbeträge, die 2026 in Kraft tritt, kann die wirtschaftliche Lage der betroffenen Familien spürbar verbessern. Sie zeigt das Bestreben des Staates, das Rentensystem an die Lebensrealitäten und Bedürfnisse der Bürger anzupassen und besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen zu unterstützen.
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