Polen: Ab März 2026 steigen Renten und Invaliditätsleistungen um 5,3 Prozent.

Polen: Ab März 2026 steigen Renten und Invaliditätsleistungen um 5,3 Prozent
Polen: Ab März 2026 steigen Renten und Invaliditätsleistungen um 5,3 Prozent

Mehr Geld für Rentner und Menschen mit Behinderung

Nach Angaben von Novyny.live: In Polen werden ab dem 1. März 2026 die Renten und Invaliditätsleistungen automatisch um 5,3 Prozent erhöht. Diese Anpassung ist das Ergebnis einer Überarbeitung des ursprünglichen Haushaltsentwurfs, der nur eine Indexierung von 4,88 Prozent vorsah. Der endgültige Index für das Jahr 2026 liegt somit bei 105,3 Prozent. Diese automatische Erhöhung entlastet die Empfänger, da sie keinen Antrag stellen müssen.

Konkrete Beträge für Menschen mit Behinderung

Die Sozialrente steigt auf 1.978,49 Złoty (23.678 UAH), die Teilrente bei Erwerbsminderung auf 1.483,87 Złoty (17.754 UAH). Die Mindestrente sowie die Rente bei voller Erwerbsunfähigkeit bleiben bei 1.978,49 Złoty (23.678 UAH). Für Personen, die sich nicht selbst versorgen können, beträgt der maximale Zuschuss 2.687,67 Złoty (32.165 UAH).

Welche Leistungen erhalten Menschen mit Behinderung in Polen konkret?

  • Waisengeld: 689,17 Złoty (8.247 UAH).
  • Pflegezulage: 366,68 Złoty (4.386 UAH).
  • Zuschuss für das Vorruhestandsalter: 1.993,76 Złoty brutto (23.861 UAH).
  • Kriegsveteranen mit voller Erwerbsunfähigkeit erhalten eine Pflegezulage von 550,02 Złoty (6.585 UAH) sowie einen Energiezuschuss von 336,16 Złoty (4.024 UAH).

Die geplante Erhöhung soll nicht nur die Inflation ausgleichen, sondern auch gezielt die am stärksten schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen unterstützen. Durch den automatischen und antragsfreien Ablauf werden bürokratische Hürden abgebaut.

Die geplanten Steigerungen bei Renten und Invaliditätsleistungen spiegeln die Bemühungen der polnischen Regierung wider, die soziale Absicherung an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen.

Ziel der Maßnahme ist es, die Kaufkraft zu erhalten und in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit für mehr Stabilität im Leben der Betroffenen zu sorgen. Die automatische Anpassung stellt sicher, dass die erhöhten Leistungen ohne Verzögerung bei den Berechtigten ankommen.


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