Pensionsanpassung ab März 2026: Diese Rentner erhalten automatisch mehr.

Pensionsanpassung ab März 2026: Diese Rentner erhalten automatisch mehr
Pensionsanpassung ab März 2026: Diese Rentner erhalten automatisch mehr

Automatische Neuberechnung für ukrainische Renten

Nach Angaben von TSN.ua: In der Ukraine tritt am 1. März 2026 eine automatische Rentenanpassung in Kraft. Diese betrifft jedoch ausschließlich Personen, die ihren Rentenbescheid bis zum 31. Dezember 2025 erhalten haben. Für alle, die erst im Jahr 2026 in den Ruhestand treten, ist keine Erhöhung vorgesehen. Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung Nr. 236 des Ministerkabinetts der Ukraine, die das Verfahren für die Indexierung zum Stichtag festlegt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Kaufkraft bestehender Renten an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen.

Basis für die automatische Neuberechnung ist der für 2026 festgelegte Durchschnittslohn von 9.992,40 Hrywnja. Für die Anpassung kommt ein einheitlicher Koeffizient von 1,121 zur Anwendung. Für Renten, die in den Vorjahren bewilligt wurden, gelten hingegen unterschiedliche Steigerungsfaktoren:

  • Für Renten aus den Jahren 2021 und 2022 beträgt der Koeffizient 1,061.
  • Für Renten aus dem Jahr 2023 gilt ein Faktor von 1,048.
  • Für das Jahr 2024 liegt er bei 1,036.
  • Für das Jahr 2025 beträgt er 1,024.

Feste Mindestrenten für verschiedene Gruppen

Zusätzlich zur automatischen Anpassung wurden garantierte Mindestrenten für verschiedene Kategorien von Rentnern festgelegt:

  • Nicht erwerbstätige Personen ab 65 Jahren mit voller Beitragsdauer erhalten eine garantierte Mindestrente von 4.213 Hrywnja.
  • Für Rentner im Alter von 70 bis 80 Jahren mit voller Beitragsdauer liegt dieser Betrag bei 4.050 Hrywnja.
  • Personen unter 70 Jahren mit voller Beitragsdauer sowie Menschen mit einer Behinderung der Gruppe I haben Anspruch auf eine Mindestrente von 3.725 Hrywnja.
  • Für alle anderen nicht erwerbstätigen Rentner ist eine garantierte Mindestrente von 3.406 Hrywnja festgelegt.

Zusammenfassend bedeutet dies: Die ab dem 1. März 2026 geltenden Änderungen betreffen nur Rentner mit einem Rentenbeginn vor 2026. Die Höhe der Anpassung ergibt sich aus der neuen Durchschnittslohn-Berechnung und den jeweiligen Steigerungskoeffizienten.

Die Einführung der automatischen Rentenneuberechnung ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der finanziellen Absicherung von Rentnern mit älteren Rentenbescheiden. Sie soll eine angemessenere Kompensation unter Berücksichtigung der Veränderungen beim Durchschnittslohn gewährleisten.

Obwohl die Neuregelung nicht für diejenigen gilt, die 2026 in Rente gehen, könnte sie die Grundlage für weitere Reformen im ukrainischen Rentensystem bilden. Die getroffenen Unterscheidungen zeigen eine differenzierte Herangehensweise an die soziale Absicherung.


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