Bestattungsbeihilfe steigt 2026 auf 8.500 Hrywnja.

Bestattungsbeihilfe steigt 2026 auf 8.500 Hrywnja
Bestattungsbeihilfe steigt 2026 auf 8.500 Hrywnja

Höhere staatliche Unterstützung für Beerdigungskosten

Nach Angaben von Novyny.live: Ab dem Jahr 2026 erhöht der ukrainische Rentenfonds (PFR) die finanzielle Beihilfe für Bestattungen auf 8.500 Hrywnja. Grund für diese Anpassung ist der gestiegene Existenzminimumsatz. Die gesetzliche Grundlage für die Erhöhung bildet das Staatshaushaltsgesetz der Ukraine für 2026 (Gesetz Nr. 4695-IX).

Die neue festgelegte Summe von 8.500 Hrywnja gilt für den Fall des Todes einer versicherten Person. Das Existenzminimum für nicht erwerbsfähige Personen wird für 2026 auf 2.595 Hrywnja festgesetzt. Der Anstieg des Existenzminimums zwischen 2017 und 2026 wird mit einem Faktor von 2,08 beziffert, was den allmählichen Anstieg dieser sozialen Bezugsgröße verdeutlicht. Solche regelmäßigen Anpassungen sind wichtig, um die soziale Absicherung an die wirtschaftliche Realität anzupassen.

Diese Unterlagen sind für den Antrag erforderlich

Die Neuregelung der Beihilfehöhe dient der Aktualisierung der gesetzlich festgelegten Leistungen. Der Anspruch auf eine Bestattungsbeihilfe ist im Gesetz über die allgemeine obligatorische staatliche Sozialversicherung (Nr. 1105-XIV) verankert. Sie soll die Hinterbliebenen in der schwierigen Zeit nach einem Todesfall finanziell entlasten.

Um die Beihilfe zu erhalten, müssen die Angehörigen folgende Dokumente vorlegen:

  • Personalausweis und Identifikationsnummer;
  • Sterbeurkunde;
  • Antrag auf Gewährung der Beihilfe;
  • Auszug aus dem staatlichen Register für Personenstandsurkunden oder eine amtliche Sterbebescheinigung;
  • Bankverbindung für die Überweisung der Mittel.

Einen Anspruch auf die Leistung haben der Ehepartner, die Kinder, Geschwister sowie Enkelkinder bis zum 18. Lebensjahr oder älter, wenn sie vor dem 18. Lebensjahr eine Behinderung erlitten haben (Geschwister und Enkelkinder nur, wenn keine erwerbsfähigen Eltern vorhanden sind). Bei Vollzeitstudium gilt die Altersgrenze von 23 Jahren. Auch Eltern, Großväter und Großmütter in direkter Linie sind antragsberechtigt.

Mit diesen Neuerungen soll die finanzielle Unterstützung für Familien in den schweren Momenten des Verlusts angemessener gestaltet werden.

Die Erhöhung der Bestattungsbeihilfe ist ein bedeutender Schritt zur Stärkung der sozialen Sicherung, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten. Die Maßnahme reflektiert die Notwendigkeit, staatliche Leistungen an die wirtschaftliche Entwicklung und die Lebensrealität der Bürger anzupassen, was das Wohlergehen der betroffenen Familien in einer belastenden Situation positiv beeinflussen kann.


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