Verhandlungsprozess des EU-Beitritts: Die Ukraine durchläuft ein Screening in Sozialpolitik und Beschäftigung.


In Brüssel findet ein Treffen zwischen Vertretern der Ukraine und der Europäischen Kommission statt, bei dem die Übereinstimmung der ukrainischen Gesetzgebung mit dem EU-Recht im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung geprüft wird. Dies ist ein Teil des Beitrittsprozesses der Ukraine zur Europäischen Union.
Die ukrainische Regierung befasst sich aktiv mit der Reform des Arbeitsrechts, das seit 1971 nicht mehr geändert wurde. Ziel ist es, einen wettbewerbsfähigen Arbeitsmarkt zu schaffen, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und faire Arbeitsbedingungen zu schaffen. Außerdem wurde die 'Strategie zur Gewährleistung des Rechts jedes Kindes in der Ukraine, in einem familiären Umfeld zu wachsen, für die Jahre 2024-2028' angenommen, die Politik und bewährte Praktiken der EU umfasst. Die Ukraine bittet auch um den Beitritt zum EU-Programm 'Jugendgarantie' und zum Europäischen Beschäftigungsnetzwerk (EURES) und möchte die Instrumente des Europäischen Sozialfonds nutzen.
Solche Initiativen sind von großer Bedeutung für die Integration der Ukraine in die EU, da sie zur Modernisierung des Arbeitsmarktes und der Sozialpolitik beitragen, soziale Stabilität gewährleisten und die Einhaltung europäischer Standards fördern. Die Zusammenarbeit mit der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) verstärkt auch den Schutz der Rechte der Arbeitnehmer, insbesondere im Ausland. Die ukrainische Regierung möchte außerdem ein Abkommen über den Beitritt zum Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Rahmen der 'Östlichen Partnerschaft' unterzeichnen.
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