Wann kommt das Wahlgesetz? Keine Kombination von Präsidentschaftswahl und Referendum.
Präsidentschaftswahlen in der Ukraine
Nach Angaben von TSN.ua: Die ersten Präsidentschaftswahlen in der Ukraine nach dem Krieg sollen nicht mit einem Referendum zusammengelegt werden. Dies teilte Olena Schuljak, Mitglied der Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Wahlgesetzgebung, mit. Sie betonte, dass die Idee einer gleichzeitigen Durchführung von Präsidentschaftswahl und Volksabstimmung keine Unterstützung findet. Zudem werde bei diesen ersten Nachkriegswahlen weder eine Online- noch eine Briefwahl zum Einsatz kommen, obwohl diese Technologien in Zukunft durchaus Teil des Wahlprozesses werden könnten.
Zeitplan für die Gesetzesänderungen
Olena Schuljak nannte auch einen groben Zeitplan für die Ausarbeitung der gesetzlichen Neuregelungen. Die Untergruppen der Arbeitsgruppe haben bis zum 30. Januar Zeit für ihre Entwürfe. Ein erster Gesetzesentwurf soll im Februar vorliegen, die offizielle Registrierung des Gesetzentwurfs im Parlament ist für Ende Februar oder Anfang März geplant. Die Vorbereitungen für die Wahlen laufen also, jedoch ohne die Kombination mit einem Referendum und ohne den Einsatz neuer Wahltechnologien.
Die Entscheidung, auf eine Parallelität von Wahl und Referendum zu verzichten, dürfte darauf abzielen, den ohnehin komplexen Wahlprozess nicht zusätzlich zu belasten. Beide Verfahren erfordern einen enormen logistischen Aufwand. Die Beibehaltung der traditionellen Wahlmethoden unterstreicht zudem den Wunsch nach größtmöglicher Transparenz und Vertrauenswürdigkeit in einer Phase, in der die Stabilität des Landes nach dem Krieg von klaren und nachvollziehbaren Verfahren abhängt.
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