Spätere Auszahlung für Ukrainer ohne Heizkostenzuschuss: Fristen und Voraussetzungen bis Juli.

Spätere Auszahlung für Ukrainer ohne Heizkostenzuschuss: Fristen und Voraussetzungen bis Juli
Spätere Auszahlung für Ukrainer ohne Heizkostenzuschuss: Fristen und Voraussetzungen bis Juli

Beantragung des Wohnkostenzuschusses für Ukrainer

Nach Angaben von Novyny.live: Wer bis zum 1. Juli keinen Antrag auf den Wohnkostenzuschuss für die nicht heizungsbedingte Saison gestellt hat, bekommt die Hilfe später. Die Zahlungen beginnen mit dem Start der Nichtheizperiode, sofern die Unterlagen innerhalb von zwei Monaten nach deren Beginn eingereicht werden. Der letzte Termin für die Antragstellung war der 1. Juli festgelegt.

Der Zuschuss wird ab dem Beginn der Nichtheiz- oder Heizperiode gewährt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten eingeht. Wer den Zuschuss bis zum 1. Juli beantragt hat, kann mit den ersten Auszahlungen ab dem 1. Mai rechnen.

Wege zur Einreichung der Unterlagen für den Zuschuss

Für den Bezug des Zuschusses stehen verschiedene Einreichungsmöglichkeiten zur Auswahl:

  • per Post,
  • über das Portal 'Diia',
  • durch bevollmächtigte Gemeindevertreter,
  • persönlich im Servicezentrum der Pensionskasse,
  • in der mobilen App der Pensionskasse,
  • über das Zentrum für Verwaltungsdienstleistungen (ZNAPs).

Der Zuschuss steht Personen ohne Zentralheizung zu, die weder Gas noch Strom zum Heizen nutzen.

Diese Nachricht ist für viele Ukrainer von Bedeutung, da sie die soziale Unterstützung angesichts steigender Preise für Versorgungsleistungen und Energieträger betrifft. Da die nicht heizungsbedingte Saison für die Bevölkerung ebenfalls kostspielig sein kann, kann eine rechtzeitige Antragstellung die finanzielle Belastung für Haushalte ohne Zentralheizung deutlich verringern.


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