Polen reformiert die 800+-Familienhilfe für Ukrainer: Was ab Februar 2026 gilt.
Reform der 800+-Zahlungen
Nach Angaben von TSN.ua: Für ukrainische Geflüchtete in Polen gelten ab dem 1. Februar 2026 neue Regeln für die Familienhilfe 800+. Die Neuerungen sehen eine Erwerbstätigkeitspflicht für die Bezieher sowie die Notwendigkeit einer komplett neuen Antragstellung vor. Von diesen Änderungen sind schätzungsweise 150.000 Personen betroffen, darunter zahlreiche ukrainische Kinder, die derzeit die Leistung erhalten. Diese Reform zielt darauf ab, die staatliche Unterstützung stärker an die Integration in den Arbeitsmarkt zu koppeln.
Insgesamt beziehen über 325.000 ausländische Kinder die Leistung, wovon 268.500 ukrainische Staatsbürger sind. Den geplanten Regeln zufolge wird für bestimmte Beschäftigungsformen eine Mindestbemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge eingeführt – sie liegt bei 50% des Mindestlohns. Für ausgewählte Personengruppen wird dieser Schwellenwert auf 30% festgesetzt.
Folgen der geplanten Änderungen
Ab dem Stichtag am 1. Februar 2026 müssen alle betroffenen ukrainischen Geflüchteten einen Folgeantrag unter den geänderten Bedingungen stellen. Diese Hürde könnte die finanzielle Absicherung vieler ukrainischer Bürger in Polen erheblich beeinträchtigen und ihren Anspruch auf staatliche Hilfen gefährden. Die Situation stellt insbesondere Familien mit Kindern vor zusätzliche bürokraktische und existenzielle Herausforderungen.
Die Reform spiegelt den politischen Willen wider, die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu fördern. Die Kopplung der Leistung an eine Erwerbstätigkeit soll Anreize zur Jobsuche setzen. Kritiker befürchten jedoch, dass vulnerable Gruppen, die bereits jetzt mit den finanziellen Belastungen des Neuanfangs kämpfen, durch die neuen Auflagen zusätzlich unter Druck geraten könnten.
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