Abschalten nach Feierabend: Wann Arbeitnehmer in der Ukraine nicht erreichbar sein müssen.

Abschalten nach Feierabend: Wann Arbeitnehmer in der Ukraine nicht erreichbar sein müssen
Abschalten nach Feierabend: Wann Arbeitnehmer in der Ukraine nicht erreichbar sein müssen

Neue Regeln für die Arbeitskommunikation in der Ukraine

Nach Angaben von TSN.ua: In der Ukraine könnten bald klare Regeln für die Erreichbarkeit von Arbeitnehmern außerhalb der Arbeitszeit gelten. Ein Entwurf für das Zivilgesetzbuch sieht ein sogenanntes "Recht auf informationelle Ruhe" vor. Dieses Recht würde es Beschäftigten erlauben, Arbeitsnachrichten an Wochenenden, Feiertagen und während des Urlaubs zu ignorieren, ohne darauf reagieren zu müssen. Diese geplante Regelung zielt darauf ab, die ständige Erreichbarkeit per Messenger oder E-Mail gesetzlich einzuschränken.

Die Ausübung dieses Rechts darf keine disziplinarischen Konsequenzen nach sich ziehen. Mitarbeiter könnten somit Anfragen und Nachrichten außerhalb ihrer Arbeitszeit unbeantwortet lassen, ohne Sanktionen des Arbeitgebers fürchten zu müssen. Allerdings sind Ausnahmen für kritische Situationen vorgesehen. Ein Arbeitgeber darf in folgenden Notfällen auf Mitarbeiter zurückgreifen:

  • Bei einer Bedrohung der nationalen Sicherheit;
  • Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung;
  • Zum Schutz der Volksgesundheit;
  • Zur Verhinderung von Notfällen;
  • Bei Risiken für Leben und Gesundheit von Menschen.

Darüber hinaus kann eine Inanspruchnahme auch in vertraglich vereinbarten Fällen erfolgen.

Folgen für das Arbeitsleben

Die Neuregelung hat das Potenzial, die Arbeitskultur in der Ukraine nachhaltig zu verändern und für eine bessere Work-Life-Balance zu sorgen. Die gesetzlich verankerte Abschaltzeit wäre ein wichtiger Schritt zum Schutz der Arbeitnehmerrechte und würde helfen, Stress abzubauen und die psychische Gesundheit zu fördern. Sollte der Gesetzentwurf angenommen werden, könnte dies zu einem spürbaren Wandel in der betrieblichen Kommunikation führen.

Gleichzeitig macht der Entwurf deutlich, dass in echten Krisensituationen das Recht auf Unerreichbarkeit eingeschränkt werden kann. Dies unterstreicht die Notwendigkeit eines ausgewogenen Ansatzes, der sowohl die Privatsphäre der Arbeitnehmer als auch betriebliche Notwendigkeiten berücksichtigt. Solche Regelungen sind in vielen europäischen Ländern bereits etabliert und tragen zu einer modernen Arbeitswelt bei.


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