Gericht gibt Master-Student Recht: Keine Einberufung für IT-Spezialisten.
IT-Fachkraft setzt sich vor Gericht gegen Verteidigungsministerium durch
Nach Angaben von Novyny.live: Ein Programmierer aus Tschernihiw hat erfolgreich vor Gericht geklagt, um sein Recht auf eine Studienbefreiung von der Mobilmachung durchzusetzen. Das Verwaltungsgericht Tschernihiw gab seiner Klage am 16. Februar statt.
Der Mann absolviert derzeit ein Masterstudium an der Polytechnischen Universität Tschernihiw. Seinen Bachelor-Abschluss in 'Computer Engineering' erwarb er bereits im Jahr 2021. Im Jahr 2022 schrieb er sich für das Vollzeit-Masterstudium ein. Die zuständigen Stellen verweigerten ihm jedoch zunächst die Freistellung. Grund war ein Fehler in der Bescheinigung aus dem Einheitlichen Staatlichen Bildungsdatenregister. Hintergrund ist, dass der Kläger zuvor an einer anderen Hochschule für einen Masterstudiengang eingeschrieben war, jedoch exmatrikuliert wurde.
Urteil mit Signalwirkung
In der Urteilsbegründung führte der Richter aus, dass der Bachelor den ersten und der Master den zweiten Hochschulabschluss darstelle. Daher sei das Masterstudium die logische und rechtmäßige Fortsetzung der akademischen Laufbahn. Das Urteil ermöglicht es dem Kläger nun, sein Studium ohne die Sorge vor einer Einberufung fortzusetzen.
Der Fall verdeutlicht die schwierige Lage vieler Studierender in der Ukraine während der Mobilmachung. Er zeigt zudem, wie entscheidend fehlerfreie Einträge in staatlichen Registern für das Leben der Bürger sein können. Die gerichtliche Entscheidung könnte als Präzedenzfall für ähnliche Konstellationen dienen, in denen das Recht auf Bildung mit den Pflichten im Verteidigungsfall kollidiert.
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