Fahndung sofort nach dem 25. Geburtstag — hat das TCK das Recht dazu?.
Wenn du 25 Jahre alt wirst und keine Vorladung vom Territorialen Rekrutierungszentrum erhältst, solltest du nicht selbst annehmen, dass du bereits wehrpflichtig bist. Das TCK hat nicht das Recht, dich einfach so zur Fahndung auszuschreiben - das ist eine Regel!
Ein Mann, der sich nach seinem 25. Geburtstag als wehrpflichtig registrieren wollte, erfuhr vom Territorialen Rekrutierungszentrum, dass er bereits zur Fahndung ausgeschrieben sei und früher hätte erscheinen sollen. Allerdings erklärten Anwälte, dass solche Handlungen illegal sind.
Fahndung sofort nach dem 25. Geburtstag
Laut Informationen des Portals 'Juristen.UA' erklärte der Anwalt Jurij Ajvazjan, dass das Territoriale Rekrutierungszentrum kein Recht hat, einen Einberufenen zur Fahndung auszuschreiben, wenn er selbst keine Vorladung über die Notwendigkeit der Statusänderung erhalten hat. Solche Handlungen sind gesetzlich völlig illegitim. Zusammenfassend: Territoriale Rekrutierungszentren können Einberufene nicht einfach so zur Fahndung ausschreiben, wenn diese keine Vorladung bezüglich der Statusänderung auf wehrpflichtig erhalten haben.
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