In Südkorea wurde eine Frau freigesprochen, die einem Vergewaltiger die Zunge abgebissen hat: Einzelheiten des Falls.
Nach Angaben von inkorr.com: In Südkorea wurde die 78-jährige Choi Mal-ja freigesprochen, weil sie einem Mann, der versuchte, sie zu vergewaltigen, die Zunge abgebissen hat. Dies berichtet das Portal The Korea Times.
Das Bezirksgericht der Stadt Busan erkannte an, dass die Frau in Notwehr gehandelt hat, als sie dem Angreifer die Zunge abgebissen hat. Der Fall von Choi wurde zu einem Symbol für den Kampf der Frauen um Gerechtigkeit.
Der Vorfall ereignete sich im Jahr 1964, als ein 21-jähriger Verbrecher versuchte, ein Teenager zu vergewaltigen. Das Opfer biss ihm zur Verteidigung die Zunge ab. Zunächst erkannte die Polizei den Vorfall als Notwehr an, doch schließlich wurde die Frau wegen Körperverletzung angeklagt und verbüßte zehn Monate Gefängnis.
Überprüfung des Urteils und Entschuldigung der Staatsanwälte
Im Jahr 2020 beantragte Choi die Überprüfung des Urteils. Im Jahr 2023 stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass während der Ermittlungen möglicherweise illegale Methoden angewendet wurden. Bei der Wiederverhandlung entschuldigten sich die Staatsanwälte öffentlich bei ihr für die falsche Entscheidung in ihrem Fall.
Die Freispruch von Choi, die ihrem Vergewaltiger die Zunge abgebissen hat, wurde zu einem Symbol für den Kampf der Frauen um Gerechtigkeit in Südkorea. Nach langen Jahren des Kampfes um ihr Recht und Gerechtigkeit erkannten die Staatsanwälte im Jahr 2023 ihren Fehler an und entschuldigten sich bei ihr.
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