Der Leiter der Kiewer Stadtverwaltung wurde unter Hausarrest gestellt: Die Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen das Urteil ein.
16.08.2025
916
Journalist
Schostal Oleksandr
16.08.2025
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Das Gericht entschied, eine Maßnahme zur Verhinderung gegen den Leiter der Kiewer Stadtverwaltung und ehemaligen Direktor des kommunalen Unternehmens 'ATP Kiew' zu erlassen. Die Staatsanwaltschaft plant, dieses Urteil anzufechten. Dies berichtete der Pressedienst der Kiewer Staatsanwaltschaft am Samstag, den 16. August.
Das Pechersk-Gericht in Kiew ordnete die Maßnahme gegen die Beamten an. Nach Prüfung der Akten und der Beweismittel der Anklage hält das Gericht den Verdacht für begründet und ordnete für die Beschuldigten nächtlichen Hausarrest an.
Das Gericht stellte zudem Verfahrenspflichten für beide Beschuldigten fest, die es ihnen verbieten, das Territorium von Kiew und der Region ohne Genehmigung zu verlassen, über ihren Wohnortwechsel zu informieren, den Kontakt zu anderen Beschuldigten und Zeugen in der Sache zu vermeiden und die Dokumente für die Ausreise ins Ausland abzugeben. Die Maßnahmen gelten bis zum 13. Oktober 2025.
Das Kiewer Gericht beschloss, eine Maßnahme zur Verhinderung gegen den Leiter der Stadtverwaltung und ehemaligen Direktor des Unternehmens zu verhängen. Die Angeklagten können unter dem Vorwand des Hausarrests die Hauptstadt und die Region ohne Genehmigung nicht verlassen und keinen Kontakt zu anderen Beschuldigten und Zeugen in der Sache haben.Lesen Sie auch
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