Neue Heiratsverbote in der Ukraine: Diese Verwandtschaftsgrade sind ab 2026 tabu.

Neue Heiratsverbote in der Ukraine: Diese Verwandtschaftsgrade sind ab 2026 tabu
Neue Heiratsverbote in der Ukraine: Diese Verwandtschaftsgrade sind ab 2026 tabu

Eheverbot für enge Verwandte tritt in Kraft

Nach Angaben von Novyny.live: In der Ukraine gilt als Ehe ausschließlich die offiziell registrierte Verbindung zwischen einer Frau und einem Mann. Ab dem Jahr 2026 wird es zudem verboten sein, die Ehe mit nahen Verwandten zu schließen. Personen, die in einem engen Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen, können ihre Beziehung somit nicht mehr legalisieren lassen. Diese gesetzliche Klarstellung soll bestehende Grauzonen beseitigen.

Artikel 26 des ukrainischen Familienrechts verbietet künftig die Eheschließung zwischen folgenden Personen:

  • Voll- und Halbgeschwistern;
  • Verwandten in gerader Linie – also zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln;
  • Cousins und Cousinen ersten Grades (Geschwisterkinder);
  • Tante oder Onkel mit Nichte oder Neffen.

Ebenfalls ausgeschlossen ist bis zur Aufhebung der Adoption eine Heirat zwischen Adoptiveltern und ihrem Adoptivkind.

Eine nichtige Ehe begründet keinerlei eheliche Rechte oder Pflichten. Vermögen, das während einer solchen Verbindung erworben wird, gilt als gemeinschaftliches Miteigentum. Diese Neuregelung dient dem Schutz familiärer Bindungen und schafft rechtliche Sicherheit bei Eheschließungen. Alle genannten Bestimmungen werden ab 2026 rechtsverbindlich.

Gründe für die Reform des Familienrechts

Die Einführung dieser Normen im ukrainischen Familienkodex stellt einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Rechtsordnung im Familienrecht dar. Das Verbot von Ehen zwischen engen Blutsverwandten entspricht internationalen Standards und verfolgt auch gesundheitliche Ziele, indem es Risiken für genetische Erkrankungen bei Nachkommen minimieren soll. Da die Änderungen erst in einigen Jahren wirksam werden, bleibt der Gesellschaft Zeit, sich auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen einzustellen.


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