Selbstaussaat-Bäume auf dem Grundstück entfernen: Wann Grundstückseigentümer in der Ukraine mit Bußgeldern rechnen müssen.
Beseitigung von wild gewachsenen Bäumen und Sträuchern in der Ukraine
Nach Angaben von Novyny.live: In der Ukraine sorgt das Thema der Entfernung von sogenannten Selbstaussaat-Gehölzen auf privaten Grundstücken immer wieder für Diskussionen. Denn hier treffen gesetzliche Vorschriften auf die Praxis der Landbesitzer, und Verstöße können teuer werden. Unter Selbstaussaat versteht man Bäume und Sträucher, die ohne menschliches Zutun auf einer Fläche wachsen. Gemäß Artikel 91 des ukrainischen Bodengesetzbuches sind Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen verpflichtet, ihre Böden zu bewirtschaften, Unkraut zu bekämpfen, notwendige agrotechnische Arbeiten durchzuführen und unerwünschten Gehölzbewuchs zu entfernen.
Wer diese Vorgaben des Bodengesetzbuches ignoriert, dem droht ein Bußgeld. Die Höhe der Strafe liegt, basierend auf Artikel 53 des ukrainischen Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, zwischen 85 und 340 Griwna. Dies unterstreicht, wie wichtig die Einhaltung der Vorschriften ist, um finanzielle Konsequenzen zu vermeiden. Darüber hinaus hat das Ministerkabinett der Ukraine mit einem eigenen Beschluss das Vorgehen zur Beseitigung von Bäumen, Sträuchern, Rasenflächen und Blumenbeeten innerhalb von Ortschaften geregelt.
Rechte der Grundstückseigentümer
Ein wichtiger Punkt: Steht ein Baum vollständig auf einem privaten Grundstück, ist in der Regel keine gesonderte Genehmigung für seine Fällung erforderlich. Der Experte Oleh Kosljak erklärt dazu:
„Wenn ein Baum vollständig auf Ihrem privaten Grundstück wächst, haben Sie als Eigentümer oder Nutzer grundsätzlich das Recht, über seine Fällung zu entscheiden, insbesondere wenn von ihm eine Gefahr ausgeht.“ – Oleh Kosljak
Anders sieht es aus, wenn der Baum nicht auf dem eigenen Territorium steht. In diesem Fall muss man sich für eine Fällerlaubnis an die örtlichen Behörden wenden.
Innerhalb einer Ortschaft kann es zudem notwendig sein, einen sogenannten „Ordnungsschein“ oder eine spezielle Genehmigung zur Entfernung von Grünanlagen zu beantragen, sofern der Baum unter die örtlichen Regelungen zur Stadtgestaltung fällt. Kosljak ergänzt hierzu:
„Dies fällt nicht unter den Begriff der ‚forstwirtschaftlichen Nutzung‘. Im Gegenteil: Das Nicht-Entfernen solcher Aufwüchse kann in bestimmten Fällen sogar als Untätigkeit des Eigentümers gewertet werden.“ – Oleh Kosljak
Zusammengefasst müssen Grundstückseigentümer sowohl über ihre Rechte als auch über ihre Pflichten in Bezug auf die Entfernung von wild gewachsenen Bäumen und Sträuchern Bescheid wissen. Die Anforderungen an Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen umfassen folgende Punkte:
- Bodenbearbeitung
- Unkrautbekämpfung
- Durchführung notwendiger agrotechnischer Arbeiten
- Beseitigung unerwünschter Gehölzvegetation
Die Möglichkeit, Bäume innerhalb von Ortschaften zu fällen, wird durch den Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine geregelt. Dies zeigt einmal mehr, wie wichtig die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften in diesem Bereich ist.
In Zeiten zunehmender Urbanisierung und des wachsenden Umweltbewusstseins gewinnt das Thema der Entfernung von Selbstaussaat-Pflanzen zusätzlich an Bedeutung. Grundstückseigentümer sollten daher stets die aktuellen Gesetzesänderungen und lokalen Vorschriften im Blick behalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Eine ordnungsgemäße Pflege der Grünflächen kann zudem positive Effekte auf die Umwelt und das Ortsbild haben.
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