Ukrainern in Polen wird der Führerschein umgetauscht: neue Regeln ab 2025.
Nach Angaben von inkorr.com: In der Ukraine und Polen wird die Diskussion über die Anforderungen für den Austausch von Führerscheinen für Ukrainer, die im Rahmen des Programms für vorübergehenden Schutz (PESEL UKR) in Polen leben, fortgesetzt. Wie 'Chwila' berichtet, ist dieses Thema relevant, angesichts der Materialien von Wspólnie.
Ukrainische Staatsbürger, die sich im Rahmen des vorübergehenden Schutzes in Polen aufhalten, können ihre ukrainischen Führerscheine nur bis zum 30. September 2025 nutzen. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie einen polnischen Führerschein beantragen. Dafür bleibt ein halbes Jahr, also ist es ratsam, die Formalitäten jetzt zu beginnen.
Diese Anforderung gilt auch für internationale Führerscheine ukrainischer Vorlage. Personen, die sich mehr als 185 Tage im Jahr in Polen aufhalten (unabhängig von Gründen – Visum, Aufenthaltserlaubnis usw.), müssen ebenfalls schnellstmöglich ihren Führerschein umtauschen.
Gründe für die neuen Regeln
- Gewährleistung der Verkehrssicherheit – Anpassung der Fahrer an lokale Normen.
- Administrativer Kontrolle – Möglichkeit zur Erfassung und Aufzeichnung von Verstößen.
- Soziale Integration – Polnische Führerscheine erleichtern die Interaktion mit den Behörden.
Wo man Dokumente beantragen kann
Die Beantragung erfolgt in der Verkehrsabteilung (wydział komunikacji):
- in Landkreisen – im starostwo powiatowe;
- in Städten mit Kreisstatus – im urzędzie miasta.
Notwendige Dokumente
- Ausgefüllter Antrag;
- Original der ukrainischen Führerscheine und eine Kopie sowie eine offizielle Übersetzung ins Polnische;
- Kopie des Wohnsitzdokuments (PESEL UKR in Papier- oder digitaler Form);
- Vielleicht ist ein Reisepass nötig (national oder international);
- Foto 35×45 mm;
- Gebühr: 100,50 Zloty staatliche Gebühr + 125 Zloty Konsulargebühr.
Prozess und Fristen der Beantragung
Die Bearbeitung dauert etwa 30 Tage. Man kann sich online oder in der Warteschlange anmelden. Beim Austausch werden die ukrainischen Führerscheine einbehalten und stattdessen wird eine vorläufige Bescheinigung zum Fahren eines Fahrzeugs ausgestellt.
Was nicht vorgelegt werden muss
- Theoretische Prüfung - Ukrainer mit PESEL UKR sind davon befreit;
- Ärztliches Attest - in der Regel nicht erforderlich, wenn der Führerschein nicht abgelaufen und nicht alt ist, Ausnahme - bei Hinzufügen neuer Kategorien.
Folgen bei Verstößen
- Bußgeld von 500 bis 5000 Zloty;
- Vorübergehende Beschlagnahme des Fahrzeugs bei schweren Verstößen;
- Versicherungsrisiken - Ablehnung der Auszahlung im Falle eines Verkehrsunfalls.
Ab dem 30. September 2025 wird die automatische Anerkennung der ukrainischen Führerscheine in Polen (sowohl nationale als auch internationale) gemäß der lokalen Gesetzgebung abgeschafft.
Frühere Berichte deuteten darauf hin, dass eines der EU-Länder plant, die Fristen für den vorübergehenden Schutz für Ukrainer zu ändern.
Somit können Ukrainer mit dem Status vorübergehenden Schutzes in Polen ihre ukrainischen Führerscheine bis 2025 nutzen. Danach sollten sie sich um den Austausch gegen einen polnischen Führerschein kümmern, um zukünftige Schwierigkeiten zu vermeiden. Dies ist ein wichtiges Thema, das frühzeitig geklärt werden sollte.
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