Ukrainer in Polen werden über neue Regeln zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis informiert.
Änderungen in den Regeln für die Antragstellung auf Aufenthaltserlaubnisse und EU-Residenzkarten im Woiwodschaft Großpolen
Ab dem 1. Oktober 2024 gelten im Woiwodschaft Großpolen neue Regeln für die Antragstellung auf Aufenthaltserlaubnisse und EU-Residenzkarten. Diese Änderungen sollen den Prozess vereinfachen und die Zeitersparnis für die Antragsteller verkürzen, berichtet "Ich in Polen".
Ab sofort müssen alle Anträge ausschließlich beim Fremdenamt des Woiwodschaftsmanagements in Posen oder in einer der vier Delegaturen in kleineren Städten eingereicht werden.
1. Posen:
Verwaltung der Woiwodschaft Großpolen in Posen, Fremdenamt, Plac Wolności 17, 61-739 Posen.
2. Kalisch:
Delegation der Verwaltung der Woiwodschaft Großpolen in Kalisch, Collegiumstraße 4, 62-800 Kalisch.
3. Konin:
Delegation der Verwaltung der Woiwodschaft Großpolen in Konin, Aleje 1 Maja 7, 62-510 Konin.
4. Leshno:
Delegation der Verwaltung der Woiwodschaft Großpolen in Leshno, Plac Kościuszki 4, 64-100 Leshno.
5. Pila:
Delegation der Verwaltung der Woiwodschaft Großpolen in Pila, Polnische Kinderstraße 26, 64-920 Pila.
Ab dem 1. Oktober 2024 ist die Online-Registrierung zur Terminvereinbarung für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis im Woiwodschaftsmanagement nicht mehr möglich.
Es wird empfohlen, vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge zusammen mit allen erforderlichen Anhängen und Zahlungsbestätigungen einzureichen. Das Fehlen von Dokumenten kann zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen.
Zur einfacheren Antragstellung wird die Einreichung von Anträgen über das MOS-Portal ermutigt. Ein persönliches Erscheinen zur Abgabe biometrischer Daten (Fingerabdrücke) und zur Vorlage des Passes ist nach Antragstellung und Terminvereinbarung über das Fallstatusverfolgungssystem möglich.
Antragsteller können den Status ihres Antrags über die offizielle Website überprüfen: www.poznan.uw.gov.pl/stan/?lang=pl
Wir möchten daran erinnern, dass ukrainische Staatsbürger in Polen neue Aufenthaltserlaubnisse beantragen können.
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